Ein Webportal zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten ist nun eingerichtet und steht im Internet zur Verfügung.
Es ist abrufbar unter: https://familyreunion-syria.diplo.de/
Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch angezeigt und von Schutzberechtigten, Antragstellern des Familiennachzugs zum syrischen Schutzberechtigten sowie Unterstützerorganisationen genutzt werden. Es enthält eine Funktion zur Stellung der fristwahrenden Anzeige, von der das Auswärtige Amt eine spürbare Entlastung der Auslandsvertretungen wie auch der Ausländerbehörden erwartet.
Es handelt sich um die Wahrung der Frist von drei Monaten nach der Anerkennung als Schutzberechtigter, in der von der Sicherung des Lebensunterhaltes abgesehen werden kann.