SG Freiburg: Änderungen im AsylbLG verfassungswidrig

Erneut hat ein Sozialgericht entschieden, dass die Leistungskürzungen (um 10%) für alleinstehende Erwachsene in Gemeinschaftsunterkünften, die Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Höhe der Regelbedarfsstufe 2 (wie sie für verpartnerte/verheiratete Menschen gilt) voraussichtlich verfassungswidrig ist.