Minusrunde für Bezieher*innen von Grundleistungen nach AsylbLG ist rechtswidrig
Bezieher*innen von sogenannten Grundleistungen nach §§3, 3a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sollen nach dem Willen der Bundesregierung im Jahr 2025 eine Minusrunde hinnehmen. Beziehende von Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommen in der Regelbedarfsstufe 1 in einer Nullrunde 563 €, Geflüchtete dagegen 441 €.Dazu weiterlesen Minusrunde für Bezieher*innen von Grundleistungen nach AsylbLG ist rechtswidrig