Die Agentur für Arbeit teilt mit:

Ukrainische Kriegsflüchtlinge, denen nach dem 24. Februar 2022 und vor dem 1. Juni 2022 eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde und die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG waren, konnten zum 1. Juni 2022 in das SGB II wechseln (sog. Rechtskreiswechsel). weiterlesen Die Agentur für Arbeit teilt mit:

Informationen zum Arbeiten in Deutschland

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern hat Informationen zum Arbeiten in Deutschland für Geflüchtete aus der Ukraine herausgegeben. Den Flyer, den es auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch gibt, finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums unter weiterlesen Informationen zum Arbeiten in Deutschland

Flüchtlingsräte und PRO ASYL fordern: Keine Inhaftierung von geflüchteten Kindern

  Gemeinsame Presseerklärung 25.5.2021 Bundesrat soll Inhaftierung von Kindern in Abschiebungsgefängnissen ausschließen Flüchtlingsorganisationen unterstützen Schleswig-Holsteinische Gesetzesinitiative Die Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) begrüßen die Initiative Schleswig-Holsteins im Bundesrat, die Inhaftierung von minderjährigen Kindern und Jugendlichen weiterlesen Flüchtlingsräte und PRO ASYL fordern: Keine Inhaftierung von geflüchteten Kindern