Neu in den Ukraine-FAQ:
Wie werden Geflüchtete untergebracht und auf die Länder verteilt? Wer aus der Ukraine nach Deutschland kommt, benötigt kein Visum und zunächst auch keinen Aufenthaltstitel. Es gilt die „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ des Bundesinnenministeriums. Das heißt: Geflüchtete aus der Ukraine dürfen sich bis zu weiterlesen Neu in den Ukraine-FAQ: