Stellenausschreibung – Rom*nja in M-V

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. schreibt vorbehaltlich der Projektbewilligung zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Projekt

Rom*nja in Mecklenburg-Vorpommern – Empowerment und Mentoring

drei Projektstellen aus:

  1. Projektleitung m/w/d – 0,75 VZÄ
  2. Vernetzung und Beratung m/w/d – 0,75 VZÄ
  3. Terminkoordination und Organisation m/w/d – 0,5 VZÄ

Die wesentlichen Aufgaben des Projektes:

  • Aufsuchende Beratung der Zielgruppe und der haupt- und ehrenamtlich in der Geflüchtetenarbeit Tätigen
  • Kommunikation mit Behörden
  • Auswertung der Beratungsinhalte
  • Ermittlung und Vernetzung aller zum Projektthema arbeitenden Akteure in Mecklenburg-Vorpommern
  • Erstellung von Material für die Arbeit von und mit Rom*nja

Die Beratungsthemen:  

  • Antiziganismus und Antidiskriminierung
  • Alle Handlungsfelder der Integration, z.B. Kita, Schule, Ausbildung, Arbeit, Wohnumfeld, Gesundheit … – Das Team des Flüchtlingsrat M-V unterstützt selbstverständlich.
  • Ausländerrechtliche Fragen

Wir erwarten:

  • Kenntnisse in den o.g. Beratungsthemen  
  • Zu a) und b) Ein abgeschlossenes Studium der Rechts- bzw. Sozialwissenschaften oder ähnliches  
  • Zu c) Verwaltungserfahrung, Erfahrung in Projektarbeit
  • Selbständigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Kontaktfähigkeit und Flexibilität  
  • Engagement für die Rechte von Geflüchteten
  • Bereitschaft zur Weiterbildung und Mobilität
  • Hohe Kommunikationsfähigkeit
  • Identifikation mit den Zielen des Flüchtlingsrates M-V e.V.

Wir bieten:

  • Mitarbeit in einem kleinen, engagierten Team
  • Regelmäßige Fortbildungen
  • Vergütung in Anlehnung an TVöD, bis Entgeltgruppe 10/1

Bewerbungen bitte bis zum 20. Januar 2023 ausschließlich per Email an naf@fluechtlingsrat-mv.de.
Nachfragen: 0172 – 32 44 842.

Datenschutzhinweis:
Der Flüchtlingsrat M-V e.V. erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerber*innen zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Schließt der Flüchtlingsrat M-V e.V. einen Anstellungsvertrag mit einer/einem Bewerber*:in, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag mit der/dem Bewerber*in geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des Flüchtlingsrats oder der Bewerber*innen entgegenstehen.