Sie bieten Unterkunft für Menschen mit Haustier? Sie haben ein Haustier und finden keine Unterkunft?
Auch hier gilt: Grundsätzlich zuständig ist das Sozialamt, das die Angemessenheit des Wohnraums prüft. Melden Sie Ihr Angebot deswegen auch beim zuständigen Sozialamt an.
Wir haben bereits einzelne Angebote und suchen weitere. Wir erbitten Angaben zu Ort, Anzahl der Betten und erlaubten Tiere, Kontaktdaten. Email bitte an kontakt[at]fluechtlingsrat-mv.de.