Flüchtlingsräte und ARD veröffentlichen Hinweise zum Seuchenschutz in Geflüchtetenlagern
Eindeutig, unmissverständlich – so gestalten sich die Empfelungen des Robert-Koch-Instituts zur Prävention von Covid-19-Erkrankungen in Lagern und zum Management, wenn das Virus doch auftritt. Transfers von Risikogruppen aber auch W-LAN in allen Unterkünften gehören dazu. Umgesetzt ist davon bisher wenig. Die entspanntere, pandemische Lage sollte genutzt werden, um die Empfehlungen umzusetzen – nun, wo sie öffentlich sind. Fraglich bleibt, warum das erst durch NGOs und Medien geschehen musste.
„Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf der Erkrankung werden frühzeitig identifiziert und präventiv mit ihren Familienangehörigen für die Dauer der gesamten Pandemie in einer gesonderten und geeigneten Unterkunft untergebracht, in der Kontaktreduktion und Selbstisolation möglich ist und für den täglichen Bedarf gesorgt werden kann.“ Die Maximalforderung nach einem Auflösen der Lager – soweit geht das Robert-Koch-Institut nicht in seinen Empfehlungen.
Heute veröffentlichte der Niedersächsische Flüchtlingsrat die „Hinweise zur Prävention und Management von Covid-19-Erkrankungen in Gemeinschaftsunterkünften“, bereits gestern berichtete die Tagesschau über das Papier.
Deutlich wird: diesen ausdifferenzierten Maßnahmenkatalog – insbesondere was präventive Schritte angeht – hat wohl keines der Bundesländer umgesetzt. In der Meldung des Niedersächsischen Flüchtlingsrats e.V. wird diese Verwunderung zu Kritik: „Es ist typisch für Politik und Behörden, dass sie der wichtigsten ratgebenden Instanz im Umgang mit der Corona-Pandemie zwar in allen Bereichen folgen, aber die Empfehlungen genau dann ignorieren und unter Verschluss halten, wenn es um Geflüchtete geht.“ meint dort Kai Weber.
Kettenquarantänen vermeiden!
Auch für den Fall eines Ausbruchs der Pandemie gibt das Robert-Koch-Institut Hinweise. Unter anderem sollen die Menschen erstens in die Gruppen eingeteilt werden, die infiziert sind, zweitens jene, die als Verdacht gelten und die dritte Gruppe sollen so genannte Nicht-Fälle bilden. Für den Fall, dass das Virus tatsächlich in einem Lager bestätigt wird, sollen laut Robert-Koch-Institut Kohorten von maximal zehn Menschen gebildet werden und gemeinsam untergebracht werden. So können Kettenquarantänen ganzer Lager vermieden werden. Darüber hinaus empfiehlt das Institut eine Teilevakuierung und gesonderte Unterbringung von Risikogruppen. „Das wird in Mecklenburg-Vorpommern fast alles so umgesetzt – allerdings sind die Einheiten, die als Kohorten untergbracht werden oder als ein Haushalt gelten, weit größer als die empfohlenen maximal zehn Personen“, erklärt Ulrike Seemann-Katz vom Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern.
Risikogruppen schützen!
Wie sich besonders gefährderte Gruppen bezüglich Sars-Cov-2 von besonders Schutzbedürftigen nach der EU-Aufnahmerichtlinie unterscheiden, war bundesweit eine der juristischen Detaildiskussionen. Das Robert-Koch-Institut stellt nun klar: auch nach EU-Aufnahmerichtlinie definierte, besonders Schutzbedürftige sind zu berücksichtigen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sie für einen schweren Corona-Krankheitsverlauf exponiert sind oder nicht. Zu dieser Personengruppe zählen beispielsweise schon alle Minderjährigen.
Hinweis: In Mecklenburg-Vorpommern werden unbegleitete Minderjährige immer in Obhut genommen und nicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Es gibt aber nicht wenige Vorerkrankte in den Unterkünften in Mecklenburg-Vorpommern. Sinnvoll ist es, diese getrennt unterzubringen.
Zu einer guten Prävention gehört auch, alle Unterkünfte mit W-LAN auszustatten. Das Institut betont mehrfach, wie wichtig Kommunikation und Information in pandemischen Situationen sind. Der uneingeschränkte Zugang zu Internet ist Voraussetzung, um das zu gewährleisten.