PM: Inakzeptable Verschärfungen des Asylrechts

Pressemitteilung des Flüchtlingsrates M-V zur Landespressekonferenz am 21.1.16

Das „Asylpaket II“, das in den nächsten Tagen im Kabinett beschlossen werden soll, beinhaltet zahlreiche inakzeptable Verschärfungen des Asylrechts, gegen die PRO ASYL zusammen mit dem Dachverband psychosozialer Zentren für Folteropfer, Medico International und dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Protestaktion aufruft. Diesem Aufruf schließt sich der Flüchtlingsrat MV e.V. an.

1. Schnellverfahren statt faire Prüfung der Fluchtgründe
Das geplante Gesetz hebelt für viele Flüchtlinge ein angemessenes und faires Asylverfahren aus: Alle Flüchtlinge aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“, alle Flüchtlinge, die einen Folgeantrag gestellt haben, weil sich ihre Situation grundlegend verändert hat, sowie alle Schutzsuchenden, denen unterstellt wird, sie hätten ihre Papiere vernichtet, sollen künftig beschleunigten Asylverfahren unterworfen werden, die in nur einer Woche abgeschlossen werden sollen.

2. Aushebelung des Asylrechts statt Beschleunigung der Asylverfahren
Das Asylpaket II zielt nicht darauf, die Asylverfahren zu beschleunigen, sondern einen großen Teil der Schutzsuchenden von fairen Asylverfahren auszuschließen und sie möglichst schnell abzuschieben. Denn in nur einer Woche ist es keinesfalls möglich, Fluchtgründe individuell, fair und sorgfältig zu prüfen!

3. Fatal für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge
Für Kranke, Traumatisierte, Minderjährige oder andere in hohem Maße schutzbedürftige Menschen sind die Schnellverfahren besonders katastrophal. Die Erfahrungen aus der Arbeit der psychosozialen Zentren zeigen, dass traumatisierte Menschen viel mehr Zeit als eine Woche brauchen, um stabil genug für eine Anhörung zu sein und ihre Asylgründe detailliert vorzulegen.

4. Schnellverfahren für fast alle?
Anders als die Bundesregierung suggeriert betreffen die geplanten Schnellverfahren nicht nur einen kleinen Teil der Asylsuchenden. Aufgrund der Bestimmung, dass Flüchtlinge ohne Pass Schnellverfahren unterzogen werden können, ist ein Großteil der Schutzsuchenden von den unfairen Eilverfahren bedroht. Denn wer verfolgt wird und untertauchen muss, kann in der Regel keine Papiere mitnehmen. Ohne Pass zu sein ist typisch für Menschen auf der Flucht!

5. Isoliert in speziellen „Aufnahmezentren“
Alle Flüchtlingsgruppen, die Schnellverfahren unterworfen werden sollen, werden in Zukunft verpflichtet sein, in besonderen Aufnahmezentren zu leben, in denen sie von Unterstützern und Helfern abgeschottet werden. Nicht einmal die Kinder dürfen in Schulen Kontakt zu Einheimischen aufnehmen – sie werden im Sammellager beschult. Wenn die Betroffenen auch nur den ihnen zugewiesenen Landkreis verlassen, gilt ihr Asylantrag als abgelehnt, so sieht es das Gesetz vor:

Nichtbetreiben des Verfahrens (§ 33 AsylG-Entwurf)
Einen völligen Ausschluss vom Asylverfahren sieht der Gesetzentwurf vor, wenn dem Asylsuchenden unterstellt werden kann, er würde sein Asylverfahren nicht betreiben. Dann „gilt“ der Asylantrag als zurückgenommen. Dies wird schon dann angenommen, wenn der Asylsuchende gegen die Residenzpflicht – also das Verbot, den ihm zugewiesenen Wohnort zu verlassen – verstoßen hat. Dies ist völlig unverhältnismäßig. Denn die Konsequenz dieser Regelung ist, dass folgender Beispielsfall möglich ist: Wegen eines Besuchs von Freunden in einem anderen Ort kommt es zum Ausschluss vom Asylverfahren. Dem Betroffenen droht die Abschiebung ins Herkunftsland, wo ihm womöglich Folter und andere schweren Menschenrechtsverletzungen drohen.

Die geplante Regelung verstößt nicht nur gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sondern ist auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, die vor Abschiebung in den Folterstaat absolut schützt, und der Genfer Flüchtlingskonvention nicht vereinbar.

6. Von wegen besonderer Schutz von Ehe und Familie
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Verschärfung des Familiennachzugs vor. Wie weitgehend die Restriktion sein soll, ist in der Koalition umstritten. Die Organisationen befürchten, dass Begrenzungen des Familiennachzugs dazu führen, dass viele Angehörige, auch Kinder, die lebensgefährliche Flucht übers Meer auf sich nehmen werden anstatt auf eine Visaerteilung zu warten. Der verweigerte Familiennachzug wird tödliche Folgen haben.
Bislang steht im Gesetzentwurf die Familien von subsidiär Geschützten betreffend folgende Maßnahme: Der Anspruch auf Familienzusammenführung wird für zwei Jahre ausgesetzt. In der Praxis können Familien so auf bis zu vier bis fünf Jahre auseinandergerissen werden. Bis zum positiven Asylentscheid kann beispielsweise ein Jahr vergehen. Darauf folgt die zweijährige Sperrfrist. Bis die Angehörigen einen Termin in der deutschen Botschaft bekommen, kann es ebenfalls bis zu einem Jahr dauern. Im Anschluss werden die Reisedokumente mehrere Monate lang geprüft. In dieser Zeit sind Familien von subsidiär Geschützten weiterhin Gefahren in den Verfolgerstaaten ausgesetzt. Viele Familienangehörige, auch Kinder, werden die Lebensgefahr der Flucht über die Ägäis und die Balkan-Route auf sich nehmen.

Der Gesetzentwurf im Wortlaut: https://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/NEWS/2016/Asylpaket_II_Gesetzentwurf_Stand_19.11.2016.pdf

Weitere Hintergrundinformationen:
Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten:

Obergrenzendiskussion:
Obergrenzen setzen Menschenrechte außer Kraft.

  • Artikel 33 der GFK, Absatz 1:
    Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.
  • Artikel 3 der EMRK:
    Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Nachfragen: Ulrike Seemann-Katz: 0172-3244842

Die Pressemitteilung zum Downloaden finden Sie hier