Pressemitteilung
05.10.2021
Neue Fluchtroute? Über Belarus und Polen nach MV
Die Menschen brauchen Hilfe, keine Strafe.
Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. warnt vor einer toxischen Debatte und vor rassistisch motivierten Taten. Über Belarus und Polen einreisende Menschen sind Geflüchtete, es kommen Menschen mit einzelnen Schicksalen und Lebensgeschichten, keine „straffälligen Eindringlinge“, keine Zahlen. Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern fordert, das Land Mecklenburg-Vorpommern solle vor allem im Grenzgebiet besser über die Situation der Menschen aufklären.
Die Berichterstattung betont immer wieder, es handle sich um illegale Grenzübertritte. Die Menschen werden in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien als „illegale Migranten“ bezeichnet. Die Wortwahl ist aus Sicht des Flüchtlingsrats vergiftet.
„Kein Mensch ist illegal“ meint Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrats. „Die Menschen fliehen, weil sie in ihrem Herkunftsland keine Lebensgrundlage mehr haben oder in den Lagern in der Türkei keine Zukunft für sich und ihre Kinder sehen. Sie können nicht legal über die Grenzen kommen, weil ihnen weder Deutschland noch Polen oder Litauen und auch kein anderes Land der Welt Visa ausstellen. Die Menschen werden in die Illegalität gezwungen; sie werden illegalisiert.“
In der Öffentlichkeit entsteht durch den aktuellen Diskurs der Eindruck von Straftätern. Der Begriff „Migranten“, Wandernde ohne Asylgrund, spricht ihnen darüber hinaus von vornherein das Recht ab, hier Asyl zu suchen. Asyl jedoch ist Menschenrecht und internationales Recht; die Menschen haben das Recht in einem sicheren Land Schutz zu beantragen. Für die Betroffenen werden hier entsprechend legale Verfahren durchgeführt.
Nach dem in Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) festgelegten Grundsatz darf ein ohne Visum eingereister Asylsuchender nicht bestraft werden, sofern er unmittelbar aus einem Gebiet kommt, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht waren, und sich umgehend bei den Behörden meldet. Polen aber bedroht die Menschen, verprügelt sie, schickt sie zurück. Es gab bereits Todesfälle im Grenzgebiet von Polen und Belarus.
Seit der belarussische Diktator Lukaschenko die Grenze zum Nachbarn für Geflüchtete geöffnet hat, kommen Geflüchtete nach Litauen und Polen. Beide wären nach der Dublin III-Verordnung eigentlich zuständig, die Asylverfahren zu bearbeiten und gegebenenfalls Asyl zu gewähren. Die Menschen fliegen – vielfach mit kleinen Kindern – aus Bagdad und Istanbul nach Minsk. Belarus bringt sie mit Bussen an die litauische oder polnische Grenze. Das mit 3 Millionen Einwohner:innen kleine Land Litauen hat aber ohnehin auch schon vor Lukaschenko geflüchtete Belaruss:innen aufgenommen und ist überfordert. Polen will eigentlich überhaupt keine Geflüchteten aufnehmen und behandelt die Menschen entsprechend. Die Folge: Die Geflüchteten wandern weiter. Seit Jahresbeginn ist eine dreistellige Zahl von ihnen, vorwiegend Menschen aus dem Irak, aber u.a. auch vereinzelt Menschen aus Afghanistan, aus Somalia, dem Iran oder Syrien im mecklenburg-vorpommerschen Grenzgebiet zu Polen „aufgegriffen“ worden.