Nach dem Beschluss der Kreisgebietsreform

Flüchtlingsrat MV kritisiert: Integrations- und flüchtlingsrelevante Themen völlig vernachlässigt

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern kritisiert, dass in der Debatte um Kreiszuschnitte, -sitze und -aufgaben die Diskussion über Themen der Integrations- und Flüchtlingspolitik völlig vernachlässigt worden seien.
Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern sieht beispielsweise die Notwendigkeit, bei der Neuverteilung von Aufgaben Festlegungen für die weitere Arbeit der Integrationsbeauftragten zu treffen.
„Das Land schreibt derzeit sein Integrationskonzept fort. Integration aber findet vor Ort, also auf der kommunalen Ebene statt. Ich frage mich, wozu diese Aufgaben überhaupt formuliert werden, wenn auf Kreisebene ungeklärt ist, wer diese umsetzen soll bzw. ob in Zukunft überhaupt jemand da ist, der das kann.“, so Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Landesflüchtlingsrates.
Die im Aufenthaltsgesetz des Bundes (§ 43 (1) AufenthG) festgeschriebene Förderung von und Forderung nach Integration von MigrantInnen kann ohne Akteure nicht geleistet werden. Schon jetzt arbeiten in den Landkreisen Mecklenburg-Strelitz, auf Rügen und Uecker-Randow Ausländerbeauftragte auf ehrenamtlicher Basis. In Bad Doberan, Ludwigslust, Parchim, Güstrow und Stralsund werden die Aufgaben durch hauptamtliche Mitarbeiter/innen wahrgenommen, die aber gleichzeitig Gleichstellungs- oder Behindertenbeauftragte sind. Da sich Bereiche der als Pflichtaufgaben definierten Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragtenstellen vergrößern, sei aus Sicht des Flüchtlingsrates zu klären, wie dem Anspruch auf Integrationsförderung „vor Ort“ in Zukunft Rechnung getragen werden könne.

Nachfragen unter 0172-32 44 842 Ulrike Seemann-Katz