Muss ich jede Arbeit machen für einen Aufenthaltstitel?

Nein, das ist ausdrücklich nicht so!

Wir haben ein Beratungsprojekt, das in solchen Fällen berät:

  • Wenn die Aufenthaltserlaubnis mit dem Arbeitsvertrag zusammenhängt.
  • Wenn der Arbeitsvertrag unverständlich ist.
  • Wenn der Arbeitsvertrag nicht eingehalten wird.
  • Wenn eine Kündigung droht.
  • Wenn der Arbeitgeber mit Strafzahlungen droht.
  • Wenn der Lohn ausbleibt.
  • Wenn man kein Bargeld bekommt oder kein Konto hat.

In diesen und vielen anderen Fällen hilft das IQ-Projekt „Faire Integration“.

Khaled Al Bitar, kb-iq@fluechtlingsrat-mv.de, Fon 0381 – 581 57 90.

Link zur Projektseite: https://www.fluechtlingsrat-mv.de/projekte/iq-faire-integration/

Link zu Facebook: https://www.facebook.com/FaireIntegration.MV/