Nein, das ist ausdrücklich nicht so!
Wir haben ein Beratungsprojekt, das in solchen Fällen berät:
- Wenn die Aufenthaltserlaubnis mit dem Arbeitsvertrag zusammenhängt.
- Wenn der Arbeitsvertrag unverständlich ist.
- Wenn der Arbeitsvertrag nicht eingehalten wird.
- Wenn eine Kündigung droht.
- Wenn der Arbeitgeber mit Strafzahlungen droht.
- Wenn der Lohn ausbleibt.
- Wenn man kein Bargeld bekommt oder kein Konto hat.
In diesen und vielen anderen Fällen hilft das IQ-Projekt „Faire Integration“.
Khaled Al Bitar, kb-iq@fluechtlingsrat-mv.de, Fon 0381 – 581 57 90.
Link zur Projektseite: https://www.fluechtlingsrat-mv.de/projekte/iq-faire-integration/
Link zu Facebook: https://www.facebook.com/FaireIntegration.MV/