Zum Bericht der Ostsee-Zeitung vom 19.11.2021 über die Zustände in der Gemeinschaftsunterkunft in Greifswald erklärt der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.:
Die menschunwürdigen Zustände sind erschütternd, sind aber immer wieder vergleichbar in vielen Unterkünften in Mecklenburg-Vorpommern und sogar bundesweit anzutreffen. Mal sind es Bettwanzen, die sich ausbreiten, mal ist es Wasser, dass auf dem Fußboden von Sanitäreinrichtungen steht, und wegen Bodenunebenheiten nicht abfließen kann, mal sind es geplatzt, e Heizungsrohre, die für Schimmelbildung sorgen, mal fehlen Schranktüren usw.
Es gibt viele, vor allem strukturelle Ursachen für diese Schäden: Materialermüdung, weil das billigste beschafft wird, Vandalismus, fehlende Instandhaltung, unklare Zuständigkeiten. Wer kommt für den Schaden auf: Kommune oder Vermieter oder Betreiber? Nur schnelle Reparaturen anfangs kleiner Schäden werden aber künftig keine weiteren Schäden nach sich ziehen. Dort wo dieser Grundsatz verstanden ist, wo bei Schäden schnelle Abhilfe geleistet wird, halten sich einerseits die Folgekosten in Grenzen, andererseits bleibt der Ruf der Einrichtung und der Kommune gewahrt.
In diesem konkreten Fall in Greifswald handelt es sich aber um fortgesetzte Vernachlässigung. Der Flüchtlingsrat fordert den Landkreis auf, erstens die Aufgaben klarer zu beschreiben, zweitens den Betreiber zu wechseln und das Betreiben neu auszuschreiben. Nicht der billigste Anbieter ist auch immer der beste.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fordern wir auf, insbesondere die völlig veraltete Gemeinschaftsunterkunftsverordnung von 2001 und die Richtlinie zur Betreibung und Betreuung aus dem Jahr 2000 endlich zu aktualisieren und damit neu zu formulieren, was notwendig ist, denn das Land erstattet den Kommunen nach Flüchtlingsaufnahmegesetz alle notwendigen Kosten. Was im Einzelnen zu verändern ist findet sich in einem Positionspapier, das von 33 Organisationen unterzeichnet wurde.