Jetzt Kinderrechte ins Grundgesetz!
Das Bundeskabinett hat den Vorbehalt für die 1992 ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen. Damit müssen die Kinderrechte künftig auf alle ausländischen Kinder, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, angewendet werden. Dies bietet nach Auffassung des Kinderschutzbundes und des Flüchtlingsrates in Mecklenburg-Vorpommern eine große Gelegenheit, zur Verbesserung der Situation von jungen Flüchtlingen in Deutschland. Mehr dazu hier