Keine weiteren Verschärfungen in der Flüchtlingspolitik – Integration von Anfang an erleichtern.

Pressemitteilung

12.10.2017

Anlässlich des Beginns der Sondierungsverhandlungen für eine Bundesregierungskoalition übt der Flüchtlingsrat M-V e.V. scharfe Kritik an den Verhandlungsgrundlagen der Union.

Am vergangenen Wochenende haben sich CDU und CSU auf ein gemeinsames Regelwerk zur Migration (siehe unten) geeinigt. In diesem Papier bekennen sich beide Parteien zwar vordergründig „zum Recht auf Asyl im Grundgesetz sowie zur Genfer Flüchtlingskonvention und zu unseren aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags“.

„Liest man den Text aber weiter, so finden sich darin Maßnahmen, die die gemeinsame EU-Flüchtlingspolitik und das humanitäre deutsche Asylrecht nachhaltig beschädigen“, so Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern.

Der Flüchtlingsrat schließt sich der Kritik von PRO ASYL und Amnesty International an, die die Unions-Einigung als grundrechtswidrig und mit den völkerrechtlichen und humanitären Verpflichtungen Deutschlands unvereinbar ablehnen. Der Flüchtlingsrat M-V e.V. kritisiert im einzelnen:

Die Unionsparteien haben sich auf eine faktische Obergrenze von jährlich 200.000 fluchtbedingt Zuwandernden (Flüchtlinge und Asylbewerber*innen, subsidiär Geschützte, Familiennachzug, Relocation und Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge) geeinigt, auch wenn es jetzt nicht mehr Obergrenze genannt werden soll.

Nach dem Vorbild der Kollaboration mit der Diktatur in der Türkei sollen mittels weiterer Flüchtlingsdeals mit Herkunfts- und Transitstaaten, wie mit dem faled state Libyen schon vereinbart, offenbar weitere fluchtverursachende Böcke zu Gärtnern der europäischen Flüchtlingsabwehr geadelt werden. Dazu ist geplant, mit der Auslagerung von Asylverfahren und mit der „Reform“ der Dublinverordnung und des Gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) der individuellen Asylzuwanderung und der Bewegungsfreiheit der Schutzsuchenden endgültig einen Riegel vorzuschieben.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, repressive Staaten wie Marokko, Tunesien und Algerien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären und dass innereuropäische Grenzen regelmäßig wieder kontrolliert werden.

Geflüchtete, die es dennoch hierher schaffen, sollen künftig bis zur Anerkennung oder bis zur Abschiebung in „Entscheidungs- und Rückführungszentren“ genannten Lagern interniert werden. Im Ergebnis werden sie dort von Rechtshilfen ausgeschlossen, gegenüber der Gesellschaft isoliert und von integrationsfördernden Angeboten außen vor gehalten. Der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten soll auf Dauer ausgesetzt bleiben.

„Der Zugang zum Grundrecht auf Asyl, der grundgesetzliche Schutz der Familie und die Förderung bei der Integration würden so faktisch nicht mehr gewährt werden können“, befürchtet Ulrike Seemann-Katz. Denn die in Bayern schon übliche Praxis zeige, dass eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Begleitung zu Asylanhörungen, der Zugang zu anwaltlicher Vertretung, zur Härtefallkommission oder zum Petitionsausschuss sowie soziale und arbeitsmarktliche Integrationsleistungen regelmäßig so gut wie ausgeschlossen sind.

Am Schluss des Positionspapiers der Unionsparteien offenbart sich, dass den Autor*innen Zuwanderungspolitik offenbar ausschließlich als Wirtschaftsstandort-Instrument genügt: „Wir haben eine klare gemeinsame Position zur Steuerung von Einwanderung in den Arbeitsmarkt, die sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientieren muss“.

Dass die mittelfristigen Zuwanderungsbedarfe Deutschlands allein durch die von der Union gern zu forcierende Fachkräfteanwerbung zu bewältigen sein werden, wird allerdings längst durch Expert*innen und Studien aus der Bundesarbeitsverwaltung und der Wirtschaft energisch bestritten. Auch dort bereitet sich zunehmend Sorge aus, denn die Arbeitskräftebedarfsentwicklung betrifft mitnichten allein Fachkräfte.


Die Einigung der Unionsspitzen im Wortlaut:

„Regelwerk zur Migration:

Unsere Position ergibt sich aus dem Regierungsprogramm sowie aus den gemeinsamen Beschlüssen von CDU und CSU. Wir bekennen uns zum Recht auf Asyl im Grundgesetz sowie zur Genfer Flüchtlingskonvention und zu unseren aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags.

Wir setzen unsere Anstrengungen fort, die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu reduzieren, damit sich eine Situation wie die des Jahres 2015 nicht wiederholen wird und kann: Durch Bekämpfung von Fluchtursachen, durch entschlossenes Vorgehen gegen Schlepper und Schleuser und durch Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM und Herkunfts- und Transitstaaten sowie durch legale Aufnahmeinstrumente. Das garantieren wir.

Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen (Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschützte, Familiennachzug, Relocation und Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge) die Zahl von 200 000 Menschen im Jahr nicht übersteigt.

Dazu legen wir konkrete Maßnahmen fest, die die Einhaltung dieses Rahmens sichern:

Fluchtursachenbekämpfung, Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens, Schutz der EU-Außengrenzen, EU-weite gemeinsame Durchführung von Asylverfahren an den Außengrenzen sowie gemeinsame Rückführungen von dort, Reform des GEAS (Gemeinsamen Europäischen Asylsystems) und des Dublin-Systems.

In Deutschland werden Asylverfahren für alle neu Ankommenden in Entscheidungs- und Rückführungszentren nach dem Vorbild von Manching, Bamberg und Heidelberg gebündelt. Die Asylbewerber verbleiben dort bis zur schnellstmöglichen Entscheidung ihres Antrages. Die erforderlichen ausländerrechtlichen Entscheidungen werden dort getroffen. Im Falle der Ablehnung ihres Antrages werden sie aus diesen Einrichtungen zurückgeführt.

Die Liste der sicheren Herkunftsländer muss erweitert werden. Dies gilt jedenfalls für Marokko, Algerien und Tunesien.

Die Grenzkontrollen werden aufrechterhalten, bis der EU-Außengrenzschutz gewährleistet ist.

Der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten bleibt ausgesetzt.

Sollte das oben genannte Ziel wider Erwarten durch internationale oder nationale Entwicklungen nicht eingehalten werden können, werden die Bundesregierung und der Bundestag geeignete Anpassungen des Ziels nach unten oder oben beschließen.

Im Übrigen werden wir unsere Anstrengungen verstärken, vollziehbar Ausreisepflichtige schnellstmöglich zurückzuführen.

Migration in den Arbeitsmarkt:

Wir haben eine klare gemeinsame Position zur Steuerung von Einwanderung in den Arbeitsmarkt, die sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientieren muss: Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt. Deshalb sind wir zur Erarbeitung eines Fachkräfte-Zuwanderungsgesetzes bereit.“