Pressemitteilung
Keine Abschiebungen von Christinnen und Christen in den Iran
Das fordert der Flüchtlingsrat M-V e.V. von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns. Die Ausländerbehörden, sowohl das Landesamt als auch die kommunalen Behörden, sollen angewiesen werden, dieses so genannte zielstaatenbezogene Hindernis ab sofort zu prüfen. Offizielle Bescheinigungen von Kirchengemeinden über Gemeindemitgliedschaften oder Taufurkunden müssten dafür ausreichen, künftig keine Christinnen und Christen mehr in muslimische Länder zu schieben, in denen auf das Bekenntnis zum christlichen Glauben die Todesstrafe steht.
„Wir sind fassungslos über das Exempel, das am vergangenen Mittwoch in Torgelow an einer 58-jährigen Iranerin statuiert wurde. Sie hatte eigentlich „alles richtig gemacht“, einen Pass abgegeben, sich in Deutschland integriert.“, so Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrats M-V. „Abgesehen davon, dass seit 10 Jahren erstmals wieder in den Iran abgeschoben wurde, ist es auch unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit und ihrem Asylverfahrensstand unverständlich, warum man eine ältere Frau allein in den Iran zurückschickt, während ihre Söhne noch hierbleiben konnten.“
Die Frau, die zurzeit ein Asylfolgeverfahren durchführt, wurde am 08.05.2019 aus Torgelow abgeschoben, obwohl öffentlich bekannt war, dass sie Christin ist. Sie wurde im Iran umgehend inhaftiert und lediglich auf Kaution freigelassen. Sie darf Teheran nicht verlassen, bis es zum Prozess kommt. Auf das Bekenntnis zum Christentum steht im Iran die Todesstrafe.
Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern sieht in dem Fall den Beweis, dass Menschen, über die im Iran bekannt wurde, dass sie entweder bereits im Iran als Christen gelebt haben oder aber erst in Deutschland konvertiert sind, im höchsten Maße gefährdet sind, wenn sie zurück in den Iran müssen. Bei einer Rückkehr droht Christinnen und Christen Inhaftierung, Folter und ggf. der Tod.