Flüchtlingsrat M-V fordert formale Bildung für alle Kinder von Geflüchteten in M-V.
Pressemitteilung
19.06.2018
Anlässlich des Internationalen Tags des Flüchtlings am 20. Juni fordert der Flüchtlingsrat M-V e.V. endlich der Kinderrechtskonvention genüge zu leisten und für alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern das Recht auf Bildung wie auch die Schulpflicht umzusetzen.
Derzeit werden Kinder im Schüleralter, die mit ihren Eltern in den Erstaufnahmeeinrichtungen Stern Buchholz bei Schwerin und Nostorf-Horst bei Boizenburg wohnen müssen, nicht nach Lehrplan und nicht durch ausgebildete Lehrer*innen beschult. Ehrenamtliche übernehmen dort dankenswerterweise eine Art „Schulersatz“. Hintergrund ist eine Rechtsauffassung des Landes, dass nur Kinder die „ihren gewöhnlichen Aufenthalt“ in Mecklenburg-Vorpommern haben nach Schulgesetz der Schulpflicht unterliegen.
Aber die BRD hat die UN-Kinderrechtskonvention bereits 1992 ratifiziert und die zunächst erklärten Vorbehalte 2010 offiziell zurückgenommen. Damit gelten Kinderrechte für jedes Kind in Deutschland – unabhängig vom Aufenthaltsstatus und Wohnort. Der Artikel 28 der UN-KRK lautet:
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; … „(Fortsetzung siehe unten)
„Da steht „das Recht des Kindes“ und nicht „des deutschen Kindes“ oder „des Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt“. Gerade Kindern, die ohnehin durch Krieg und Verfolgung oder durch zusammenbrechende Staaten bislang keinerlei Bildungschancen hatten, muss das Recht auf Bildung gewährt werden. Nachholende Bildung wird immer teurer – sei es deswegen, weil Lernen leichter fällt, je jünger ein Mensch ist,sei es weil selbst bei späterer Rückkehr in das Herkunftsland Bildung mitgenommen werden kann. Es kann nicht angehen, dass Kinder monate und sogar jahrelang nicht beschult werden.“ erklärt Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrates.
Aber selbst nach Umverteilung in die Kreise und kreisfreien Städte warten Kinder oft monatelang auf einen Platz in der Schule. „Gerade hatten wir wieder einen solchen Fall zweier Geschwister, die erst nach Intervention endlich zum neuen Schuljahr – nach über einem halben Jahr Wartezeit – eine Schule besuchen dürfen. Neuhinzuziehende deutsche Kinder warten niemals so lange“, so Seemann-Katz.
Der Weltflüchtlingstag ist ein von den Vereinten Nationen eingerichteter Aktionstag, der seit 2001 jährlich am 20. Juni stattfindet.
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Fortsetzung Artikel 28:
um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere
a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;
c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;
d) Bildungs– und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen;
e) Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht.
Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.