Integration ohne Schulbildung?

Pressemitteilung

Der Flüchtlingsrat M-V e.V. zum Integrationskonzept des Landes und zum heute beschlossenen Schulgesetz: Dank für Beteiligung, Lob für Verbesserungen aber harsche Kritik bei Bildungsfragen

Der Flüchtlingsrat M-V e.V. begrüßt, dass der Landtag nun doch die Fortschreibung der Landeskonzeption für die Integration von Migrantinnen und Migranten diskutiert. Ursprünglich war lediglich die Information des Landtages über die Vorlage vorgesehen.

Der Flüchtlingsrat dankt für die Möglichkeit, am Konzept mitzuwirken, und bedankt sich für die Offenheit gegenüber vielen seiner Anregungen. Nach wie zuvor bleibt jedoch bei wichtigen Punkten Uneinigkeit.

Eine Beschlussfassung über das Integrationskonzept ist weiterhin nicht geplant. Aus Sicht des Flüchtlingsrat M-V e.V. fehlt damit eine politische Legitimation der darin enthaltenen Ziele und Handlungsempfehlungen. Das Konzept bleibt damit ein reines Verwaltungsvorhaben.

Wie bei den vergangenen Konzeptionen auch fehlt die finanzielle Untersetzung – diese müsste vom Landtag beschlossen werden. Jede Maßnahme steht ausdrücklich unter Haushaltsvorbehalt. So muss zukünftig jede einzelne finanzwirksame Maßnahme des Konzepts durch den Landtag und so kann es passieren, dass nur Teile des in sich schlüssigen Konzepts umgesetzt werden können, weil nicht im Zusammenhang diskutiert wird.

Der Flüchtlingsrat begrüßt im Übrigen, dass das Monitoring und damit die Möglichkeit der Evaluation verbessert wurde, vermisst aber weiterhin die konkrete Formulierung von Indikatoren.

Größter Kritikpunkt ist die Verweigerung echter Schulbildung für Kinder von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Hier soll weiterhin Bildung durch ein Ersatzangebot stattfinden, das fernab von den Rahmenplänen des Landes und nicht mit der an Zahl und Ausbildung notwendigen Lehrerinnen und Lehrern geleistet wird. Das ist nach Auffassung des Flüchtlingsrat M-V keine rechtmäßige Umsetzung der Schulpflicht, der internationalen Kinderrechtskonvention und des nach 3 Monaten von der EU garantierten Rechts auf Bildung. Dass dies nun in der Konzeption festgehalten und außerdem im Schulgesetz des Landes seit heute so rechtswidrig normiert wurde ist zu beklagen. Flüchtlingskinder haben im Herkunftsland oft keine Bildung, besuchen auf der zuweilen jahrelangen Flucht keine Schulen und können hier bis zu zwei Jahren oder bis zur Ausreise dann auch keine Schulen besuchen. Wenn solche Kinder dann schlussendlich doch noch auf Kommunen verteilt werden, wenn sie ein Recht auf Bildung haben und die Schulpflicht umgesetzt werden soll, bestehen Probleme, die vorher ggf. hätten vermieden werden können. Der Flüchtlingsrat sieht sich hier in seiner Rechtsauffassung im Übrigen durch ein Gutachten des Paritätischen Gesamtverbandes bestätigt.