Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht – Checkliste und Anwendungshinweise sowie mehrsprachige Flyer

(English below)

Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und im Wesentlichen am 31.12.2022 in Kraft getreten. Das Gesetz gewährt Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung einer auf 18 Monate befristeten Aufenthaltserlaubnis. Dies soll ihnen die Möglichkeit geben, die für den Erwerb eines dauerhaften Aufenthaltsrechts noch fehlenden Integrationsvoraussetzungen bzw. eine noch ausstehende Identitätsklärung nachzuholen.
Das Gesetz sieht des Weiteren eine deutliche Erweiterung des Zugangs zu den Integrations- und Berufssprachkursen des Bundes sowie weitere Änderungen im Aufenthaltsrecht, aber auch im Ausweisungsrecht vor.

Checkliste: Wer bekommt ein Chancen-Aufenthaltsrecht?
(Stand: 18.01.2023) PDF-Datei | Download

Welche Rechte sind mit dem Chancenaufenthaltsrecht verbunden?

Wer den Chancenaufenthalt nach § 104 c AufenthG hat, hat zugleich den vollen Zugang zum Arbeitsmarkt und kann auch Förderung durch das Jobcenter in Anspruch nehmen. Wenn der eigene Verdienst anfangs nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, kann mit dem Chancenaufenthalt auch ergänzendes Bürgergeld bezogen werden.

Chance heißt aber: Die Chance muss genutzt werden. Nur wer am Ende seinen Lebensunterhalt überwiegend sichert, erhält anschließend einen Aufenthaltstitel wegen guter Integration.
Wer bislang schon gearbeitet und ausreichend in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, erhält auch Arbeitslosengeld I und Vermittlungshilfe und Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Die Wohnsitzauflage, die Geduldete noch haben, wird aufgehoben. Menschen mit Chancenaufenthalt können überall hinziehen, wo sie Arbeit finden, die ihren Lebensunterhalt sichert. Wer Jobcenterleistungen bezieht, muss aber eine Zustimmung vom Jobcenter einholen.

Menschen mit dem Chancenaufenthalt können auch alle Leistungen, die Deutsche beantragen können, beantragen: Kindergeld, Wohngeld, BAFöG u.v.a.m.

Mit dem eigenen Pass sind Auslandsreisen möglich.

Migrationsberatungsstellen für Erwachsene und Jugendmigrationsdienste beraten und unterstützen bei Fragen.

Was leider nicht möglich ist:
Familiennachzug aus dem Ausland. Hierzu müssen erst wieder ein paar Jahre abgewartet werden, bis eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden kann.

Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums vom 23.12.2022: https://www.fluechtlingsrat-mv.de/wp-content/uploads/2023/01/Anwendungshinweise-104c-AufenthG-1.pdf

Ergänzende Hinweise des Bundesinnenministeriums vom 14.02.2023: https://www.fluechtlingsrat-mv.de/wp-content/uploads/2023/02/Anlage-230214-BMI-Laenderschreiben.pdf

Wichtig: Die Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle und/oder eine*n Rechtsanwält*in.

Aktivist*innen der Kampagne ‚BLEIBERECHT FÜR ALLE- statt Chancenfalle!‘ haben Informationen zum ‚Chancen-Aufenthaltsrecht‘ zusammengestellt. Sie sind bisher in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Farsi und Arabisch auf unserer Website zu lesen und stehen als Infoflyer als PDF zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Es sollen noch weitere Sprachen dazukommen. https://bleiberecht-statt-chancenfalle.net/informationen-fuer-menschen-mit-duldung/

Activists of the campaign “BLEIBERECHT FÜR ALLE- statt Chancenfalle!” have compiled information on the “Chancen-Aufenthaltsrecht”. You can find them in German, English, French, Spanish, Farsi and Arabic on our website and they are available as information flyers (PDF) for download and printing. Other languages will be added.