Die Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche ist seit 1. Juli 2011 in Kraft. Junge Menschen (Mindestalter: 15, Höchstalter: 20), die bisher nur mit einer aufenthaltsrechtlichen Duldung in Mecklenburg-Vorpommern leben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 25a AufenthG) erhalten.
Auch ihre Eltern und jüngeren Geschwister können unter ähnlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie den Lebensunterhalt der gesamten Familie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel finanzieren können.
Mehr Informationen zur Regelung erhalten Sie in folgendem Flyer* zum download.
Der anhängende Flyer soll ausgedruckt und breit verteilt werden. Dazu sind wir auch auf Sie/Euch angewiesen. Es ist damit zu rechnen, dass zunächst nur sehr wenige Jugendliche und ihre Familien von der Regelung profitieren können. Umso wichtiger ist es, dass sie auch wirklich davon erfahren.
Auch Jugendliche, deren Eltern bisher Identitätstäuschung oder mangelnde Mitwirkung bei der Beseitigung der Abschiebungshindernisse vorgeworfen wurde, können ggf. von der Regelung profitieren – wenn sie im Zuge der Antragstellung die (zumutbaren) Anforderungen der Ausländerbehörde erfüllen.
Vor der Antragstellung empfehlen wir unbedingt fachkundige Beratung durch Migrationsfachdienste und AnwältInnen!
*Der Infoflyer basiert auf einem Flyer aus Schleswig-Holstein und darf für M-V umgearbeitet und genutzt werden.