Eingeschränkte Möglichkeit, vom Erdbeben betroffene Angehörige nach Deutschland zu holen:

Auch nach der furchtbaren Erdbeben-Katastrophe gilt grundsätzlich, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen.

Es gibt nun ein vereinfachtes Verfahren. Es richtet sich nur an TÜRKISCHE Staatsangehörige, auf die Folgendes zutrifft:

  • Sie sind nachvollziehbar individuell vom Erdbeben besonders betroffen (es droht Obdachlosigkeit oder Sie haben behandlungsbedürftige Verletzungen)
  • Sie sind Angehörige 1. oder 2. Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel.
  • Das Familienmitglied in Deutschland hat eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben. (Details zur Verpflichtungserklärung finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.)
  • Sie hatten zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Provinzen

Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:

  • Antragsformular
  • gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass
  • Krankenversicherung
  • Biometrisches Foto
  • Verpflichtungserklärung eines Verwandten 1. oder 2. Grades im Original
  • Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des Aufenthaltstitels der einladenden Person
  • Wohnsitznachweis mit Historie (Historie muss den Wohnsitz im Erdbebengebiet zum Zeitpunkt der Katastrophe belegen)
  • Verwandtschaftsnachweis
  • Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage
  • Bei Minderjährigen: Unterschriften/notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern bzw. Nachweis der Alleinsorge oder der vorübergehenden Personensorge

Das Visum wird gebührenfrei erteilt.

Syrische Staatsangehörige müssen sich leider aufgrund der Schließung der Botschaft Damaskus weiterhin an die umliegenden Auslandsvertretungen (u.a. Botschaft Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul) wenden. Das Auswärtige Amt hat weitere Informationen für syrische Staatsangehörige zu einem späteren Zeitpunkt angekündigt. Es gibt hier aktuell keine Sonderregelung.

Der Flüchtlingsrat M-V stellt fest, dass viele Menschen, die nun vor dem Nichts stehen, die möglicherweise nicht einmal mehr Kleidung, geschweige denn Papiere oder Geld haben, die oben geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen können. Er appelliert an die Bundesregierung hier schnellstmöglich Sonderregelungen unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Betroffenen zu erlassen.

Durch das Erdbeben sind Millionen Menschen obdachlos geworden. Sie werden verhungern und erfrieren, wenn sie nicht schnellstmöglich versorgt werden können.

Weitere Hinweise:

In einer Presseerklärung des Ausschusses für Menschenrechte wurde mittlerweile bekannt gegeben, dass die die Bundesregierung die Internationale Organisation für Migration (IOM) gebeten habe, Anträge von Erdbebenopfern auf Familienzusammenführung vorrangig zu behandeln. Unklar ist derzeit jedoch noch, ob bei Anträgen nach § 36 Abs. 2 AufenthG (Nachzug von Sonstigen Angehörigen) angenommen wird, dass die nachzuweisende „außergewöhnliche Härte“ vorliegt, wenn es sich um Erdbebenüberlebende handelt.

Besuchervisa sind grundsätzlich nur für 90 Tage gültig. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Infos dazu finden Sie hier:

Berlin.de: https://service.berlin.de/dienstleistung/324785/

AXA: https://www.axa-schengen.com/de/schengen-visum/schengen-visum-verlaengern

Verpflichtungsgeber:innen sollten Folgendes beachten:

  • Bitte klären Sie im Vorfeld, welche medizinischen Behandlungen die Reisekrankenversicherung abdeckt. Wenn Behandlungen absehbar sind, sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur Notfallbehandlungen übernommen werden. Sonst können die Kosten den Verpflichtungsgeber:innen in Rechnung gestellt werden.
  • Sollte nach der Einreise ein Asylantrag gestellt werden, können auch die Kosten für die Unterbringung in der Landesaufnahmebehörde den Verpflichtungsgeber:innen in Rechnung gestellt werden.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von Links zu Internetseiten, auf denen dargestellt wird, welche Voraussetzungen bei der Beantragung