Zur Vorbereitung von Verfahren nach § 23a AufenthG in Mecklenburg-Vorpommern ist es sehr wichtig zu prüfen, ob die formalen und formalrechtlichen Bedingungen für die Befassung des Einzelfalles in der Härtefallkommission vorliegen. Einen ersten Überblick zur grundsätzlichen Prüfung dieser Bedingungen ist an Hand des Merkblattes der Härtefallkommission, möglich: Merkblatt HFK MV
Die offizielle Seite der Härtefallkommission inkl. der Anschrift der Geschäftsstelle im Innenministerium sowie die Tätigkeitsberichte mit Statistiken seit 2005 finden Sie hier: Härtefallkommission
Die Härtefallkommissionslandesverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier: HFKLVO M-V