Grundlegende Informationen zur Härtefallkomission des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Zur Vorbereitung von Verfahren nach § 23a AufenthG  in Mecklenburg-Vorpommern ist es sehr wichtig zu prüfen, ob die formalen und formalrechtlichen Bedingungen für die Befassung des Einzelfalles in der Härtefallkommission vorliegen. Einen ersten Überblick zur grundsätzlichen Prüfung dieser Bedingungen ist an Hand des Merkblattes der Härtefallkommission, möglich: Merkblatt HFK MV

Die offizielle Seite der Härtefallkommission inkl. der Anschrift der Geschäftsstelle im Innenministerium sowie die Tätigkeitsberichte mit Statistiken seit 2005 finden Sie hier: Härtefallkommission

Die Härtefallkommissionslandesverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier: HFKLVO M-V