In Mecklenburg-Vorpommern müssen Asylsuchende überwiegend in Gemeinschaftsunterbringung wohnen. Im bundesweiten Vergleich rangiert das Land bei der dezentralen Unterbringung an der Grenze zum unteren Drittel (siehe Tabelle am Ende des Beitrages) .
Asylbewerberheime machen krank – diese banale Erkenntnis ist inzwischen durch eine Unmenge an empirischen Untersuchungen und Gutachten belegt. Seit den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts (!) ist dies in regelmäßigen Abständen veröffentlicht worden. (siehe z.B. Henning/Wießner 1982).
In den vergangenen Wochen wurde öffentlich über die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts angesichts der Corona-Abstandsregeln berichtet. Letztere können regelmäßig nicht eingehalten werden. Und so wird ein Heim von oftmals mehr als 200 Personen plötzlich zu einem gemeinsamen Haushalt erklärt.
Aber abgesehen von den gesundheitlichen Folgen der erzwungenen Heimunterbringung sind oft auch Lage, Ausstattung sowie „Betreuung“ und Bewachung ausschlaggebend, ob ein Heim zum wirklichen Heim wird. Unterkünfte liegen fast immer eher am Rande der Kommunen, oft hinter Zäunen und machen auch damit die Ausgrenzung überdeutlich.
Integration ist wesentlich besser möglich, wenn Geflüchtete in Mietwohnungen gemeinsam mit allen anderen Menschen leben. Das wäre im übrigen auch noch preiswerter für die öffentliche Hand, da Heimunterbringung bekanntermaßen immer die teuerste Variante ist – egal wer untergebracht wird.
Integrationsprozesse zu unterbinden, um spätere Abschiebungen zu erleichtern, ist jedoch angesichts der tatsächlichen Bleibewahrscheinlichkeit kurzsichtig. Auf diese Weise schafft sich die Gesellschaft selber ausgegrenzte, schlecht deutsch sprechende, schlecht gebildete und kranke Menschen. Zur teureren Variante kommen dann auch noch die Folgekosten eines notwendigen „Reparaturbetriebes“ hinzu.
Frage an die Verantwortlichen: Wie wäre es mal mit folgender Zielstellung: Ausreisepflichtige könnten auch zu Botschafter*innen humanitärer Kultur aus Deutschland werden?
LeistungsempfängerInnen von Regelleistungen nach dem AsylbLG
nach Bundesländern und Art der Unterbringung am 31.12.2018
Quelle: Statistisches Bundesamt