Anlässlich einer Abschiebung einer Christin in den Iran von Anfang Mai sollen an dem Abend die Situation im Iran, die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flucht (BAMF) und Bleibeperspektiven thematisiert werden.
Menschen über die im Iran bekannt wurde, dass sie entweder bereits im Iran als Christen gelebt haben oder aber erst in Deutschland konvertiert sind, sind im höchsten Maße gefährdet, wenn sie zurück in den Iran müssen. Bei einer Rückkehr droht Christinnen und Christen Inhaftierung, Folter und ggf. der Tod.
Keine Abschiebungen von Christinnen und Christen in den Iran
Das fordert der Flüchtlingsrat M-V e.V. von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns. Die Ausländerbehörden, sowohl das Landesamt als auch die kommunalen Behörden, sollen angewiesen werden, dieses so genannte zielstaatenbezogene Hindernis ab sofort zu prüfen. Offizielle Bescheinigungen von Kirchengemeinden über Gemeindemitgliedschaften oder Taufurkunden müssten dafür ausreichen, künftig keine Christinnen und Christen mehr in muslimische Länder zu schieben, in denen auf das Bekenntnis zum christlichen Glauben die Todesstrafe steht.
Mehr Informationen: https://www.fluechtlingsrat-mv.de/keine-abschiebungen-von-christinnen-und-christen-in-den-iran/5523/