Familienzusammenführungen aus Afghanistan bei geschlossener Botschaft – Was nun?

Die Visastelle und die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Kabul bleiben aufgrund des Bombenanschlags vom 31. Mai 2017 für unbestimmte Zeit geschlossen.

Das hat Folgen für anerkannte Geflüchtete aus Afghanistan. Viele haben nun Sorge, dass ihre Familie nicht nachgeholt werden kann. Viele haben auch wegen der sich zuspitzenden Sicherheitslage regelrecht Angst um ihre Familie.

Aufgrund mehrerer Nachfragen weisen wir darauf hin, dass bereits gestellte Anträge auf Visa zum Familiennachzug im Auswärtigen Amt weiterbearbeitet werden.

wiki commons: flag of afghanistanEs sollen bitte keine Neuanträge zur Familienzusammenführung an anderen Auslandsvertretungen gestellt werden, wenn bereits ein Antrag an der Botschaft Kabul gestellt wurde. Das würde die Bearbeitung verzögern.Fristwahrende Anzeigen für den Familiennachzug zu anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen können über die Webseite www.fap.diplo.de erfolgen.

Neue Termine für neue Visaanträge sollen in Delhi, in Istanbul oder in Dubai gestellt werden. Dabei soll nur an einer Visastelle einen Termin gebucht werden. Sofern Sie an mehreren Auslandsvertretungen Termine buchen, führt dies dazu, dass alle Ihre Termine gelöscht werden.

Bitte beachten: Für die Einreise nach Indien, Pakistan, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate und Tadschikistan benötigen afghanische Staatsangehörige Visa. Die Botschaften von Indien, Pakistan, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate und Tadschikistan in Afghanistan sind geöffnet. Dort erhält man ein Visum zur Einreise zwecks Fahrt zur Deutschen Botschaft und zur Beantragung eines Visums für Deutschland.

Mehr Informationen: http://m.afghanistan.diplo.de/