„Faire Integration“ startet mit arbeits- und sozialrechtlicher Beratung von Geflüchteten

Neues Netzwerk an Beratungsstellen für geflüchtete Personen nimmt Arbeit auf.

Die Beratungsstelle beim Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. soll im Rahmen des neuen Projektes „Faire Integration“ Geflüchtete über ihre Rechte als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer informieren und dadurch vor Benachteiligung und Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt schützen.

Ein arbeits- und sozialrechtliches Beratungsangebot für Geflüchtete wird dringend gebraucht. Mehr und mehr der in den vergangenen Jahren nach Deutschland geflüchteten Personen nehmen eine Ausbildung oder Arbeit auf. Viele von ihnen finden zunächst eine Arbeit in Helfertätigkeiten im Niedriglohnbereich. Erfahrungen aus Beratungsstellen für Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa, wie etwa im DGB-Projekt „Faire Mobilität“, zeigen, dass es für Beschäftigte entscheidend ist, ihre Arbeitnehmerrechte zu kennen, um sich vor Benachteiligung und Ausbeutung zu schützen. Über das neue Beratungsangebot werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Fluchthintergrund darin gestärkt, ihre Rechte einzufordern und durchzusetzen. „Faire Integration“ ist damit ein wichtiger Schritt im Hinblick auf eine gelungene Integration von Geflüchteten in Deutschland.

Mit dem Aufbau der bundesweiten Beratungsstellen wurde das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ beauftragt. Dabei wird es durch das DGB Bildungswerk unterstützt. Vor Ort sind die Beratungsstellen bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt, die bereits über Erfahrung in der arbeits- und sozialrechtlichen Beratung verfügen. Damit fließen in das Netzwerk sowohl wertvolle Kompetenzen aus der gewerkschaftsnahen Ar-beitnehmerinnen- und Arbeitnehmerberatung als auch aus der Anerkennungs- und Integrationsberatung von Geflüchteten ein.
Die Beratung, die jetzt in den einzelnen Bundesländern sukzessive anläuft, soll in verschie-denen Sprachen angeboten werden. Im Rahmen des Netzwerks werden zudem Informati-onsmaterialien für Beschäftigte erarbeitet und eine Internetseite erstellt. „Faire Integration“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Bundesmitteln gefördert und ist zunächst bis Ende 2018 angesetzt. Das erste Projektjahr dient vor allem dem Aufbau der Beratungsstellen, der Erhebung der regionalen Bedarfe und Sammlung erster Erfahrungen in der Beratung. Eine Verlängerung des Projekts über 2018 hinaus wird angestrebt.

Weitere Informationen unter https://www.fluechtlingsrat-mv.de/projekte/iq-faire-integration/