Seit dem 30. August 2013 gibt es einen neuen Erlass in Mecklenburg-Vorpommern zur Regelung der Residenzpflicht. Hier geht es zum Erlass räumliche Beschränkung. Geregelt sind unter anderem die Möglichkeiten und Dauer für Erteilungen von Verlassenserlaubnissen bei Ausbildung oder zum Zwecke der Arbeit.