Digitale Endgeräte für den Schulunterricht sind sozialrechtliche Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Mit der Schließung der Schulen aufgrund der Covid-19-Pandemie und dem damit verbundenen „Lernen auf Distanz“ bzw. „Homeschooling“ gewann in den letzten Monaten digitaler Unterricht zunehmend an Bedeutung.

Zwar ist für das Schuljahr 2020/21 die Fortsetzung des Präsenzunterrichts in allen Schulen vorgesehen, jedoch ist die Notwendigkeit zumindest zeitweise zum Homeschooling zurückkehren zu müssen wahrscheinlich, z.B. aufgrund steigender Ansteckungszahlen oder Schüler*innen, die in der Quarantäne unterrichtet werden sollen. Dazu kommt, dass bereits jetzt die Nutzung digitaler Endgeräte selbstverständlich in deutschen Schulen ist. So gehört die selbstständige Recherche im Internet im Rahmen von Referaten und Hausaufgaben sowie deren Erstellung und Präsentation am PC selbstverständlich zum modernen Schulunterricht, ebenso wie die digitale Kommunikation von Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen.

Im Rahmen des DigitalPakts Schule sollen die Schulen für einen modernen, digital gestützten Unterricht ausgestattet werden. Die Bedeutung digitaler Anteile am Schulunterricht und damit auch die Ausstattung mit entsprechenden Endgeräten wird demnach – auch unabhängig von der aktuellen Pandemiesituation – weiter zunehmen. Die Beschaffung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Schüler*innen benötigen aber ggf. jetzt die Endgeräte.

Schüler*innen aus einkommensarmen Haushalten wie z.B. Geflüchtete, die über solche Geräte nicht verfügen, sind von vorneherein benachteiligt und werden auf lange Sicht dem Unterrichtsstoff nicht adäquat folgen können und dadurch abgehängt werden. Die Ausstattung dieser Kinder mit digitalen Endgeräten ist daher Voraussetzung für die Ermöglichung ihrer schulischen und gesellschaftlichen Teilhabe und daher als sozialrechtlicher Bedarf anzuerkennen und die Kosten sind von den Sozialleistungsträgern zu übernehmen.

Das sahen auch verschiedene Sozialgerichte so und bewilligten den Schüler*innen Zuschüsse zur Anschaffung von PCs, Laptops, Tablets und Zubehör für den Schulunterricht (s. Chronik sozialgerichtlicher Entscheidungen zu Schulcomputern).

Quelle: Tacheles e.V.