Update: Geflüchtete aus der Ukraine werden zunächst nicht mehr abgeschoben. Quelle: Pressemitteilung des Innenministeriums M-V
Pressemitteilung
24.01.2022
Flüchtlingsrat: Der Krieg in der Ukraine erfordert einen anderen Umgang mit aus der Ukraine geflüchteten Menschen
Angesichts der neuen und äußerst unsicheren Situation eines Kriegs in der gesamten Ukraine fordert der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern von der Landesregierung einen Abschiebestopp. Rückführungen in das Land seien sowohl aus Sicherheitsgründen als auch wegen der extrem angespannten wirtschaftlichen Lage unmenschlich.
Der Krieg in der Ukraine ist ein seit 2014 andauernder bewaffneter Konflikt, der seit Beginn an Menschen in die Flucht getrieben hat, unter anderem auch nach Deutschland. Nach längeren Asylverfahren haben sich diese Menschen inzwischen sehr gut in Deutschland integriert, sind aber zu einem großen Teil ausreisepflichtig, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) keinen Asylgrund sieht.
Dies muss sich aus Sicht des Flüchtlingsrats angesichts der aktuellen Lage ändern. Das BAMF muss seine Entscheidungsgrundsätze ändern.
Wer hier mittlerweile in Arbeit ist, wer zur Schule geht oder eine Ausbildung macht, sollte wegen guter Integration eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Lösbar ist dies unter anderem durch eine großzügige so genannte Vorgriffsregelung auf die Vorhaben des Bundeskoalitionsvertrages, wie es sie bereits in Thüringen und Rheinland-Pfalz gibt. Eine solche Vorgriffsregelung würde zugleich den Verwaltungsaufwand in den kommunalen Ausländerbehörden vermindern. Duldungserteilungen, Rückkehrberatungen, das Erstellen ablehnender Bescheide, Beschaffung von Passersatzpapieren, u.v.a.m. würden für Personen entfallen, die unter die geplanten Regelungen des Bundes fallen.
Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern erhält aktuell sehr viele Anfragen zum Thema Ukraine. Diese Anfragen von Ukrainer*innen, ihren Arbeitgeber*innen, Nachbarn, Freund*innen, Kolleg*innen, aus Schulen und Sportvereinen drehen sich um drohende Abschiebungen, Möglichkeit von Folgeverfahren, Familienzusammenführung, „Spurwechsel“ von der Asylmigration in die Fachkräfteeinwanderung und vieles andere mehr.
„Die kommunalen Ausländerbehörden scheinen überlastet zu sein. Geflüchtete fragen uns, denn die Behörden würden überhaupt nicht mehr beraten, sondern sie „fertigen“ nur noch ab. Menschen bekommen wochenlang keine Termine, Emails werden nicht mehr beantwortet und ans Telefon gehen Mitarbeitende oft nicht. Das berichten uns auch professionelle Beratungsstellen und Rechtsanwält*innen, wenn auch mit regional unterschiedlichen Schwerpunkten. Das Erledigen von Altfällen – und dazu zählen eben auch die ausreisepflichtigen Ukrainer*innen – könnte Entlastung bringen“, erklärt Ulrike Seemann-Katz vom Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern.
Das Bundesland verteilt die Geflüchteten nicht nur nach Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer, sondern weist die Geflüchteten auch nach Herkunftsländern den Außenstellen zu. Menschen aus der Ukraine beispielsweise werden nach Nostorf-Horst in Mecklenburg-Vorpommern und nach Nürnberg/Zirndorf in Bayern verteilt. In M-V leben derzeit rund 4000 Ukrainerinnen und Ukrainer. Nicht alle sind als Geflüchtete aufgrund des russisch-ukrainischen Krieges gekommen. Viele sind bereits seit den neunziger Jahren beispielsweise als jüdische Kontigentflüchtlinge hier und leben gut integriert. 2014 kamen rund 800 Asylsuchende aus der Ukraine nach MV. 2015 waren es rund 1500. Derzeit sind gut 700 Ukrainer*innen ausreisepflichtig. Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt aktuell noch Abschiebungen in die Ukraine durch.