Covid-19 in Flüchtlingsunterkünften: ÖGD jetzt weiter stärken

Bei Thieme ist ein wissenschaftlicher Artikel zu Covid-19 im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsunterbringung Geflüchteter erschienen.

Autor*innen von der AG Epidemiologie & International Public Health, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld und AG Bevölkerungsmedizin und Versorgungsforschung, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld

Zusammenfassung
Die Covid-19-Pandemie stellt für das Management von Sammelunterkünften für Geflüchtete eine große Herausforderung dar. Social Distancing und Hygienemaßnahmen sind aufgrund der oft dichten Belegung nur unzureichend umsetzbar. Eine adäquate Informationspolitik sowie ein rasches, effizientes Management von vermuteten sowie bestätigten Fällen von Covid-19 sind essenziell. Eine Evidenzbasis für Maßnahmen fehlt aber weitgehend. Neben teilweise bereits umgesetzten Lösungen
wie Isolationsbereiche oder Clusterquarantäne sollten auch Pläne zur Evakuierung dicht belegter Unterkünfte erwogen werden. Dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) kommt im Rahmen der Covid-19-Pandemie eine zentrale Rolle zu. Um einerseits Routineaufgaben des Infektionsschutzes
wahrnehmen zu können, andererseits ein effizientes gesundheitliches Management von Flüchtlingsunterkünften zu unterstützen, sollte der ÖGD dringend personell wie materiell gestärkt
werden. Wege für einen schnellen, Bundesländer übergreifenden Austausch von Best-Practice-Beispielen zu Covid-19-Maßnahmen, sowie Kapazitäten und kollaborative Strukturen innerhalb des ÖGD für operative Begleitforschung wären wichtig. Geflüchtete, ihre Unterbringungssituation sowie
ihr Zugang zur Gesundheitsversorgung sollten adäquat in die Pandemieplanung einbezogen werden. Nur ein integratives Gesundheitssystem kann regionale und internationale Zielstellungen zur Kontrolle von Covid-19 und anderen Infektionskrankheiten erreichen.

Ein wichtiger Satz aus dem Fazit:
Vor diesem Hintergrund ist zu erwägen, die Einschränkungen des §4 Asylbewerberleistungsgesetzes nochmals kritisch zu prüfen und die flächendeckende Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte gemäß den GKV-Leistungen zu erwägen.

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