Infoflyer zur Bleiberechtsregelung für junge geduldete Flüchtlinge
Die Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche ist seit 1. Juli 2011 in Kraft. Junge Menschen (Mindestalter: 15, Höchstalter: 20), die bisher nur mit einer aufenthaltsrechtlichen Duldung in Mecklenburg-Vorpommern leben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 25a AufenthG) erhalten.