Pressemitteilung
Herbstkonferenz der Landesflüchtlingsräte und Pro Asyl:
Aufnahme, Familiennachzug und Bleiberecht für Afghan:innen gefordert
Die Organisationen protestieren gegen die Zustimmungsverweigerung des Bundesinnenministers zum Thüringischen Landesaufnahmeprogramm
Auf ihrer diesjährigen virtuellen Herbstkonferenz haben sich die Flüchtlingsräte der Bundesländer und PRO ASYL mit Flüchtenden und Geflüchteten aus Afghanistan solidarisiert. Neben der Aufnahme der so genannten Ortskräfte fordern die Flüchtlingsorganisationen einen unbürokratischen Familiennachzug und ein großzügiges Bleiberecht für die bereits in Deutschland lebenden Afghan:innen.
Mit Entsetzen nehmen die Flüchtlingsräte angesichts der Verfolgungsgewalt und des Flüchtlingselends in Afghanistan die Zustimmungsverweigerung des BMI zu dem in Thüringen geplanten Landesaufnahmeprogramm zur Kenntnis.
„Nach Mecklenburg-Vorpommern sind aus dem Kreis der jüngst evakuierten Ortskräfte gerade einmal zehn Personen nach Mecklenburg-Vorpommern verteilt worden. Wir können mehr!“, meint Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern.
Tausende Afghan:innen wenden sich derzeit in der verzweifelten Hoffnung an die Flüchtlingsorganisationen, einen Ausweg aus der lebensbedrohlichen Lage und Schutz im Ausland zu finden. Die Bundesregierung hat es unterlassen, besonders bedrohten Menschen rechtzeitig eine sichere Fluchtperspektive zu eröffnen und ihre Evakuierung aus Afghanistan umzusetzen. Statt Notfallpläne zu entwickeln und die bedrohten Menschen rechtzeitig mit Papieren zu versehen, wurden bis zuletzt Abschiebungen durchgesetzt.
„Diese die offensichtliche Verfolgungsgewalt der neuen Machthaber und das am Hindukusch herrschende Flüchtlingselend ignorierende Politik findet heute ihre Fortsetzung in der Weigerung Bundesinnenminister Seehofers, dem geplanten humanitären Afghanistan-Aufnahmeprogramm der Thüringischen Landesregierung zuzustimmen“, kritisiert Ulrike Seemann-Katz.
Trotz dieser verantwortungslosen Politik wird es auch in Zukunft bedrohten Menschen gelingen, unter großen Opfern den Taliban zu entkommen. Dabei geht es nicht nur um die so genannten Ortskräfte, sondern auch um andere bedrohte Afghan:innen und insbesondere um die Familienangehörigen von bereits in Deutschland lebenden Afghan:innen.
In Deutschland leben tausende – in Mecklenburg-Vorpommern rund 400 – geduldete Menschen aus afghanischen Communities im Zustand einer potenziellen Ausreisepflicht. Allein mit Blick auf die große afghanische Community und bestehende Unterstützungsstrukturen hat Deutschland besondere Möglichkeiten bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen aus Afghanistan.
„Es ist jetzt notwendig, die Flüchtenden konkret zu unterstützen, und die Voraussetzungen für Ihre Aufnahme zu schaffen. Außerdem muss endlich der Familiennachzug ermöglicht werden“ erklärt Ulrike Seemann-Katz und listet die Forderungen von Pro Asyl und Landesflüchtlingsräten auf:
- Die Einreise der etwa 40.000 sogenannten Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen muss ermöglicht werden.
- Der Familiennachzug zu afghanischen Geflüchteten in Deutschland darf nicht länger, wie bereits seit Jahren von Flüchtlingsorganisationen hierzulande und auch von UNHCR kritisiert, verzögert oder ganz blockiert werden.
- Dringend gebraucht werden humanitäre Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern mit dem Ziel, die genannten Gruppen sowie afghanische Geflüchtete aus den umliegenden Ländern, schnell und unbürokratisch in Deutschland aufzunehmen.
- Sofortiger und bedingungsloser Abschiebestopp und sicheres Bleiberecht für alle afghanischen Staatsangehörigen in Deutschland, deren Asylgründe bislang nicht anerkannt und die zur Ausreise aufgefordert wurden.
- Visa-Anträge müssen bei jeder deutschen Auslandsvertretung angenommen werden, hierfür muss das Personal in den Botschaften muss aufgestockt werden. Zudem dürfen keine Originaldokumente aus Afghanistan zum Nachweis von familiären Bindungen oder Sprachnachweise für Ehepartner:innen eingefordert werden, sondern muss vielmehr für die Visumserteilung eine Globalzustimmung des Innenministeriums reichen.
„Aufnahme, Familiennachzug und Bleiberecht dürfen dabei nicht an der mangelnden Zuständigkeit von Auslandsvertretungen, an nicht beschaffbaren Dokumenten, an unerfüllbaren Verpflichtungserklärungen oder an einem verengten Familienbegriff scheitern“, so Seemann-Katz abschließend.