Aufhebung des Abschiebeverbots nach Syrien?

Der mdr berichtet am 22.10.2020: „Sachsens Innenminister Roland Wöller forderte am Donnerstag, Gefährder und schwere Straftäter auch nach Syrien abzuschieben. Einen generellen Abschiebestopp für Betroffene dürfe es nicht mehr geben, sagte Wöller in Dresden.“

„„Es gibt aktuell de facto keine Möglichkeit, abschiebepflichtige Gefährder und schwere Straftäter nach Syrien zu bringen, dort herrscht immer noch Bürgerkrieg, es gibt auch keine zuständigen und ansprechbaren Behörden.“ Die „reflexhaften Rufe“ einzelner Politiker danach, wieder nach Syrien abschieben zu dürfen, hielten der Realität und den Fakten nicht stand.“
Pistorius: Keine Möglichkeit für Abschiebungen nach Syrien, in: Neue Osnabrücker Zeitung vom 23. Oktober 2020

Dass gerade jetzt diese Diskussion stattfindet, überrascht im Vorfeld der 213. Sitzung der Innenministerkonferenz (09. – 11. 12. 2020) nicht. Die Einschränkung des Abschiebeverbots nach Syrien steht zum wiederholten Mal auf der Tagesordnung. Bislang ging da aber rechtlich nichts. Der Flüchtlingsrat M-V hält die Abschiebung nach Syrien weiterhin für rechtlich nicht möglich. Der Bürgerkrieg in dem Land dauert fort. Russische und syrische Jets bombardieren weiter. Das Assad-Regime macht zudem Rückkehr für jede Person gefährlich.