Antwort zur Kriminalität Geflüchteter – 12 Argumente

Der Nordkurier veröffentlichte am 07.01.2021 einen Artikel, in dem er in der Überschrift feststellte, dass Asylbewerber häufiger straffällig seien als Deutsche. Dieser Artikel ist rassistisch gefärbt und veröffentlicht allein die Sicht der faschistischen AFD. Er relativiert rassistisch motivierte Straftaten.

Wir stellen in 12 Punkten dar, was an diesem Artikel falsch ist. Das Dutzend Argumente soll auch Hilfestellung sein, sich im Alltag gegen rassistische Äußerungen zu diesem Thema wehren zu können.

Nordkurier, 07.01.2021

 

  1. „Asylbewerber“ ist der falsche Begriff. Erfasst werden in der Statistik nicht nur der Aufenhaltsstatus im Asylverfahren, d.i. die Aufenthaltsgestattung, sondern auch Aufenthalte wie „Duldung“ oder Aufenthaltstitel mit oder ohne Schutzstatus. Und das wird leider nicht getrennt erfasst, so dass man gar nicht sagen kann, dass es überwiegend Asylbewerber*innen sind, die straffällig werden.
  2. Bei erfassten Personen in Kriminalstatistiken handelt es sich um Tatverdächtige in polizeilichen Ermittlungen, nicht um verurteilte tatsächliche Straftäter*innen oder Straftaten. Hier tut sich ein Dunkelfeld auf: Nicht ermittelt werden, wieviel häufiger Geflüchtete angezeigt werden – ob zu Recht oder zu Unrecht – und um wievieles glaubwürdiger die anzeigenden Personen wirken, so dass tatsächlich Ermittlungsakten angelegt werden. Es gibt keine Studie zu Rassismus in der Polizei. Es gibt aber Studien zu Rassismus in der Bevölkerung. Es gibt außerdem keine Studie, wie oft Opfer rassistischer Gewalt als anzeigende Personen von der Polizei abgewiesen werden. Aber es gibt Projekte, die sich um diese Personen kümmern (in M-V bei: Lobbi e.V., Flüchtlingsrat M-V e.V.) und die diese Tatsache immer wieder beklagen. Zum Artikel: Auch aufgeklärte Straftaten der Kriminalstatistik sind noch nicht abgeurteilt.
  3. Unter den Geflüchteten sind sehr viele junge Männer. Bei jungen Männern sind in allen Gesellschaften und zu allen Zeiten die höchsten Kriminalitätsraten zu verzeichnen. Das verzerrt die Statistik: Der Anteil junger Männer in dieser Personengruppe ist vier Mal so hoch wie in der deutschen Gesamtbevölkerung. Schon deshalb ist aus dieser Gruppe mehr Kriminalität zu erwarten. Das ist damit z.B. kein Indiz dafür, dass ein „Kulturkreis“ stärker zu Gewalt neigt als ein anderer.
  4. Zuwanderer begehen im Durchschnitt deutlich mehr Straftaten als der Rest der Bevölkerung. Das betrifft alle Zuwanderer. Das liegt aber weniger an ihrer Herkunft als an der Tatsache, dass überwiegend junge Menschen zuwandern und sie häufiger mit sozialen Problemen zu kämpfen haben.
  5. Ausländer begehen Straftaten, die Deutsche nicht begehen können: Sie verstoßen gegen das Aufenthaltsrecht, das Asylrecht, das Visarecht, gegen spezielle Meldevorschriften usw. Diese mitzuzählen ist problematisch.
  6. Asylsuchende und Geduldete erhalten nur geringe Sozialleistungen, die bei Passproblemen oder bei Problemen mit dem Identitätsnachweis auch noch gekürzt werden können. Beispiel: Ein alleinstehender erwachsener Sozialhilfeempfänger erhält 2021 im Monat 446.- Euro plus Kosten der Unterkunft und Heizung plus ggf. Mehrbedarfe. Ein einer Landesaufnahmeeinrichtung untergebrachter Flüchtling erhält Sachleistungen plus monatlich ca. 150 Euro bzw. 130 Euro, wenn er unter 25 Jahren alt ist. Diese Mittel können auch noch eingekürzt werden. Rechtsanwälte für die Unterstützung im Asylverfahren sind selbst zu bezahlen. Oft bestehen Schleuser-Schulden und die Familie erwartet im Herkunftsland Zahlungen. Ausgaben übersteigen die Einnahmen. Nach der Umverteilung in eine Kommune gibt es keine Sachleistungen mehr, es können dann für Nahrung und Kleidung bis zu 182 Euro bzw. 162 Euro (unter 25 J.) dazukommen. Kinder erhalten je nach Altersstufe noch weniger. Die Mittel können auch als Gutscheine ausgegeben und gekürzt werden. Das ist keine Rechtfertigung für das Entstehen von Kriminalität, macht sie aber plausibel.
  7. Asylsuchende dürfen anfangs nicht arbeiten; Geduldete dürfen je nach Fall zumeist gar nicht arbeiten. Es bleibt also beim Geldmangel. Zugang zu Sprachkursen gibt es nicht. Das soll Integration verhindern, damit leichter abgeschoben werden kann. Langeweile, Krankheiten, Suchtprobleme entstehen. Permanente Ausgrenzung erzeugt Psychosen. Mitgebrachte Traumata (Fluchtursache oder Fluchtwegfolgen) werden nicht behandelt.
  8. Medizinische Behandlung gibt es nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Strukturierte Behandlung chronifizierter Erkrankungen, Operationen, längere Zahnbehandlungen müssen selbst bezahlt werden. Schmerz- und Betäubungsmittelmissbrauch können die Folge sein.
  9. Asylsuchende und Geduldete werden zwangsweise in Mehrbettzimmern untergebracht: Unterbringung ist Ländersache. In M-V stehen jedem Geflüchteten in einer kommunalen Unterkunft 6 qm in einem Mehrbettzimmer zu. Die Einrichtung besteht aus Bett, einer Sitzgelegenheit, einem Schrankteil, einem Tischteil. Küche und Sanitäreinrichtung muss man sich mit vielen unbekannten Personen teilen, ein WC z.B. mit bis zu 15 anderen. Hier entstehen immer wieder Konflikte. Es gibt Streit um den Lichtschalter für das Deckenlicht, herumliegende Socken, Herd, Kühlschrank, Lärm … Und manchmal gibt es auch kulturelle Auseinandersetzungen, Streit um Geld, um alles, worum sich auch Deutsche streiten würden, wenn sie derart beengt und entmündigt daueruntergebracht wären.
  10. Nicht wenige Geflüchtete haben Gewalterfahrungen. Wer selbst in seinem Leben Gewalt erfahren hat, ist statistisch gefährdet, selbst Gewalttäter zu werden. Wer sich sprachlich nicht verständlich machen kann, neigt zu körperlichen Reaktionen. Diese können sich als Aggression nach außen richten oder aber auch als Autoaggression auswirken. Zu Letzterem gibt es in Bezug auf Geflüchtete keine Studien. Hier wird konsequent weggesehen.
  11. An der Spitze der erfassten Straftaten stehen Diebstahl und Fälschungsdelikte. Diebstahl vor allem untereinander und in den Unterkünften, Fälschungsdelikte betreffen fehlende Papiere, Barmittel usw. Danach folgen Rohheitsdelikte. Weit abgeschlagen folgen Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder das Leben.
  12. Die Täter-Opfer-Relation ist angesichts der Anteile an der Bevölkerung nicht verwunderlich. Natürlich sind Geschädigte deswegen eher Deutsche, weil die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass z.B. bei Ladendiebstählen deutsche Inhaber‘*innen betroffen sind. Geflüchtete im Verfahren und Geduldete dürfen sich nicht selbständig machen.

Fazit:

Der Artikel im Nordkurier ist rassistisch motiviert und bietet zahlreichen rassistischen Klischees eine Plattform. Er blendet nicht nur systematisch Realität aus, sondern er nutzt das Unwissen über die Situation Geflüchteter aus und befördert die Werbung für eine faschistische Partei wie die AfD. Er relativiert rassistisch motivierte Straftaten.

Der Anstieg der Kriminalitätsbelastung der Zuwanderer ist aufgrund ihrer demografischen Struktur, ihrer Unterbringungssituation und der Unsicherheit ihres Aufenthalts für Experten keine wirkliche Überraschung, gleichwohl ist er bedenklich.

Politik sollte endlich auf die Alarmsignale reagieren und handeln:

  • Sozialleistungen wie für Deutsche vergeben: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen.
  • Dezentral unterbringen.
  • Studien zu Rassismus in Bevölkerung und Behörden – und wie dieses Beispiel zeigt – in Medien fördern, auswerten und Handlungsempfehlungen entwickeln und befolgen.