Abschiebung von armenischer Familie aus Landkreis Demmin

Flüchtlingsrat: Widersprüche bei Mitteilung zum Vorgehen in Demminer Ausländerbehörde. Personelle Konsequenzen weiterhin erforderlich

Der Flüchtlingsrat MV begrüßt die Initiative des Demminer Landrates Siegfried Konieczny und des Landtagsabgeordneten der Linken, Peter Ritter, sofort eine Überprüfung zum Vorgang in der Ausländerbehörde Demmin einzuleiten. Die Pressemitteilung des Landkreises vom 06. Juni 2011 lässt allerdings vermuten, dass kein wirkliches Interesse an einer Aufklärung besteht. Stattdessen wird versucht, die Familie für ihre Abschiebung verantwortlich zu machen.

Gemäß dem Aufenthaltsgesetz ist eine Abschiebung eines Flüchtlings auszusetzen, wenn sie aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Reiseunfähigkeit kann zur Unmöglichkeit einer Abschiebung führen, wenn das Risiko besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Betroffenen durch die Ausreise wesentlich verschlechtern wird. „Hinweisen auf derartige Abschiebungshindernisse hat eine Behörde vor einer Abschiebung nachgehen.“ so Doreen Klamann-Senz vom Flüchtlingsrat MV.

Mit dem Schreiben vom 17. Juni 2010 an den Anwalt der Familie bestätigt die Demminer Ausländerbehörde die Notwendigkeit der Untersuchung der Mutter und schreibt: „Es wird eine amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt des Landkreises Demmin in Auftrag gegeben mit dem Ziel, zu klären, ob (…) Reisefähigkeit besteht oder nicht.“

Die Behörde in Demmin wollte demnach den Gesundheitszustand überprüfen lassen. Über etwaige Vorerkrankungen war die Behörde ebenfalls in Kenntnis. Unter anderem liegt der Behörde diesbezüglich ein Schreiben des Anwaltes Wanie vom 14. Juni 2010 vor und 2006 genehmigte die Behörde Demmin der Familie den Umzug in eine Wohnung aufgrund ärztlicher Stellungnahmen. „Der Polizeiinspektion Demmin zu schreiben, dass mit einer „hundertprozentigen Gewissheit“ Erkrankungen bei der Familie ausgeschlossen werden können, widerspricht den vorliegenden Fakten und ist eine glatte Lüge, solange die Behörde nicht Gegenteiliges durch ein Gutachten beweist.“ so Klamann-Senz.

Tatsache ist, dass eine notwendige Überprüfung des Gesundheitszustandes unterblieben ist. Ob die Ausländerbehörde gemäß den Behauptungen in der Presse einen Termin für eine amtsärztliche Untersuchung mit der Mutter besprochen oder sie um weitere Unterlagen gebeten hat, ist irrelevant. Was zählt sind amtliche Schreiben, die auch gerichtlich überprüfbar sind. „Türgespräche und andere Absprachen sind da wenig hilfreich, weil sie nicht beweisbar sind“, so der Anwalt Thomas Wanie. Er geht weiterhin davon aus, dass es keinen Termin gegeben hat, da er weder, wie im Schreiben der Behörde vom 17. Juni 2010 angekündigt, über Ergebnisse einer amtsärztlichen Untersuchung in Kenntnis gesetzt wurde noch andere Schreiben dazu erhalten hat.

Behauptungen jeglicher Art über mündliche Absprachen mit der Familie haben deshalb keinen Platz bei der Bewertung, ob hier sachgerecht Abschiebungshindernisse bei der Familie geprüft wurden oder nur schnell eine Abschiebung vollzogen werden sollte. Wem wirklich an einer Aufklärung im Sinne der Flüchtlinge gelegen ist, prüft genau dieses und lässt sich nicht durch Äußerungen zu falschen Personalangaben oder Straftaten ablenken. Der Flüchtlingsrat bleibt bei der Forderung nach personellen Änderungen in der Ausländerbehörde Demmin.

Bei Fragen: Geschäftsstelle unter 0385-581 57 90 und Rechtsanwalt Thomas Wanie: 0381- 7691022

Die Pressemitteilung zum download finden Sie hier