Abschiebestopp nach Italien im Rahmen der Dublin-Regelung

Abschiebungen nach Italien auf Grundlage der Dublin III-Verordnung werden bis auf weiteres auf Grund der Verbreitung des Coronavirus nicht durchgeführt.

Das Bundesministerium des Innern hat dazu erklärt, gemeinsam mit den Ländern organisiere man medizinische Untersuchungen und ein Corona-Screening für Asylsuchende direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland. Vor dem Hintergrund der medizinischen Situation in Italien seien außerdem alle Dublin-Überstellungen von und nach Italien bis auf weiteres ausgesetzt worden.

Mehr dazu: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2020/02/coronavirus-bpk.html