Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

Bereits in der vergangenen Woche wurde im Bundesanzeiger die Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung veröffentlicht.

(Fundstelle: BAnz AT 26.08.2022 V1)

Durch diese Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird gewährleistet, dass Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben sowie Ukrainer, die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten und die bis zum 30. November 2022 in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne den für einen längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind.

Link: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1