Kann ich an die ukrainische Grenze fahren, um aus der Ukraine geflohene Menschen zu holen?

Kann ich an die ukrainische Grenze fahren, um aus der Ukraine geflohene Menschen zu holen?

EU-Bürger*innen und Ukrainer*innen mit biometrischem Pass oder blauem Flüchtlingspass können nach Polen einreisen. Ukrainer*innen erhalten an der polnischen Grenze einen Stempel in den Pass, das Schengen-Visum. Es ist für 180 Tage gültig. Damit kann man im ganzen Schengenraum freizügig reisen, erhält aber keine Sozialleistungen und darf auch nicht arbeiten.

Ukrainer*innen ohne biometrischen Pass werden nicht an der Grenze aufgehalten, erhalten aber keinen Stempel und können nur nach Polen einreisen. Deutschland kontrolliert aber derzeit nicht an der deutsch-polnischen Grenze und lässt diese Personen durch. Sie können das Visumverfahren in Deutschland nachholen.

Ein Reisepass ist biometrisch, wenn dieser das Chip-Signet für biometrische Pässe auf der Vorderseite des Passes sowie auf der Datenseite des Passes trägt. Dies betrifft ukrainische Reisepässe, die mit den Seriennummern FB, FE, FF, FG, FH, FJ, PU, SU, DU beginnen, sowie alle nach dem 01.01.2017 ausgestellten Reisepässe.

Die Regelung gilt für ukrainische Staatsangehörige und für Drittstaatler*innen mit Schutzstatus in der Ukraine und für deren Angehörige. Anderen Drittstaatler*innen aus der Ukraine soll die Durchreise gewährt werden. Für diejenigen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, wird derzeit eine Lösung gesucht.

Es gibt eine aktuelle Verordnung des BMI zur Befreiung von einem Aufenthaltstitel: BAnz AT 08.03.2022 V1

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird bis 31. August 2022 verlängert, mehr dazu hier: https://t1p.de/sxgym (TOP 47)

 

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