Flaggenaktion „Gegen Gewalt an Frauen und Kindern“

Foto: Sylvia Giesler
Das Team der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats hat heute wieder die Fahne gehisst. Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche „Gegen Gewalt an Frauen und Kindern“, die jedes Jahr in der letzten Novemberwoche begangen wird, machen auch wir alljährlich auf das Thema aufmerksam. Das Recht auf ein Leben ohne häusliche oder sexualisierte Gewalt gilt auch für geflüchtete Frauen.

Der Flüchtlingsrat unterstützt damit die wichtige Arbeit von TERRES DES FEMMES gegen sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz, weibliche Genitalverstümmlung, Verbrechen im Namen der sogenannten Ehre, Frauenhandel, Prostitution, Früh- und Zwangsverheiratung oder Häusliche Gewalt. Denn alle diese Themen betreffen immer wieder auch geflüchtete Frauen, sind oft sogar deren Fluchtursache.

In diesem Jahr lädt TERRE DES FEMMES dazu ein, sich besonders dem Thema #bornequal zu widmen und darüber aufzuklären: Kein Mädchen und keine Frau soll Gewalt erfahren, nur weil sie zwei X-Chromosomen besitzt! Die Geschlechter sind einander ebenbürtig – born equal – ohne Wenn und Aber. Die Kampagne startete am 08. März im 40. Jubiläumsjahr von TERRES DES FEMMES.