Koalitionsvereinbarung teils enttäuschend – Kritische Begleitung notwendig

Pressemitteilung

09.11.2021

Koalitionsvereinbarung teils enttäuschend – Kritische Begleitung notwendig

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat die gestern vorgelegte Koalitionsvereinbarung inhaltlich auf Flucht- und Migrationsthemen geprüft und erklärt:

Diese Koalitionsvereinbarung setzt in der Flüchtlingspolitik andere Vorzeichen. Es ist nicht mehr vorrangig von Identitätstäuschung und Straftaten sowie Durchsetzung der Abschiebung die Rede wie im rotschwarzen Koalitionsvertrag der vorhergehenden Legislaturperiode. Die Koalitionspartner betrachten Interkulturelle Öffnung als wesentlichen Baustein. Im Wesentlichen sind die meisten Punkte jedoch vage Absichtserklärungen, deren Umsetzung wir konstruktiv und kritisch begleiten werden.

Besonders enttäuschend ist aber, dass es im ganzen Vertrag keinen einzigen Hinweis auf eine Verbesserung der Unterbringungssituation Asylsuchender gibt, die noch vor der Wahl durch ein Papier von 33 Organisationen und Institutionen gefordert wurde und deren Umsetzung die Linke versprach und die SPD prüfen wollte. Hier ist das Land allein zuständig!

Bedauerlich ist ferner, dass nichts zur künftigen Struktur oder Anbindung des/der zukünftigen Integrationsbeauftragten gesagt wird. Wird die Stelle weiterhin ins Sozialministerium eingegliedert sein oder wird sie als Wahlamt an den Landtag angebunden, womit sie eine stärkere demokratische Legitimation und damit auch mehr Biss hätte?

Auch wird in der Zuständigkeit für Geflüchtete keine andere Struktur erwähnt. Für Geflüchtete bleibt also weiterhin das Innenministerium zuständig, für Integration das Sozialministerium. Wir meinen: Wer versucht mit einem Polizeiministerium Integration zu betreiben, wird scheitern.

Auch hier hätten wir mehr erwartet: Beim Thema „Spurwechsel“ als Bleibeperspektive, als Wechsel aus der Asylmigration in die Arbeitsmigration, wird lediglich auf den Bund verwiesen. Andere Bundesländer verfolgen hier aktiv eine andere Politik durch eigene Arbeitshinweise und Erlasse, die die möglichen Ermessensspielräume besser nutzen. Der baden-württembergische Koalitionsvertrag enthält beispielsweise ausdrücklich ein besonderes Projekt „Wege ins Bleiberecht“.

Es gibt auch keinen Hinweis auf ein verbessertes humanitäres Bleiberecht jenseits des wirtschaftlichen Nutzens, etwa durch eine geplante Entwicklung der Härtefallkommission zu einem echten Gnadeninstrument.

Rätsel gibt der Absatz auf, „dass geflüchtete Kinder und Jugendliche einen schnellstmöglichen Zugang zu Kita und Schule, Sport und Kultur benötigen“. Hier bleibt abzuwarten, ob endlich wirklich alle überhaupt das Recht auf Schule erhalten, wie es Kinderrechtskonvention und EU-Aufnahmerichtlinie eigentlich fordern und wie es bislang in M-V nicht umgesetzt wird.