70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention

GFK-Staaten
Wiki-Commons, Parteien des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge:

 

Parteien des Abkommens von 1951
Parteien des Protokolls von 1967
Parteien beider Verträge
Parteien keiner der beiden Verträge

 

Wir feiern dieses Jahr den 70. Jahrestag der Genfer Flüchtlingskonvention. Sie ist das wichtigste Rechtsdokument, das bis heute Millionen Menschen Schutz und ein Leben in Sicherheit bietet.

Das »Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge« – wie der eigentliche Titel der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) lautet – wurde am 28. Juli 1951 verabschiedet und 1967 durch ein wichtiges Protokoll ergänzt. Insgesamt 149 Staaten sind bisher der GFK und/oder dem Protokoll von 1967 beigetreten. Bis heute ist die GFK das wichtigste internationale Dokument für den Flüchtlingsschutz.

 

Die Konvention legt klar fest, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten soll. Aber sie definiert auch die Pflichten, die ein Flüchtling dem Schutz bietenden Land gegenüber erfüllen muss und schließt bestimmte Gruppen – wie z.B. Kriegsverbrecher – vom Flüchtlingsstatus aus.

Die Konvention zum Nachlesen.

Protokoll von 1967

Die Genfer Flüchtlingskonvention war zunächst darauf beschränkt, hauptsächlich europäische Flüchtlinge direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zu schützen. Um den geänderten Bedingungen von Flüchtlingen weltweit gerecht zu werden, wurde der Wirkungsbereich der Konvention mit dem Protokoll von 1967 sowohl zeitlich als auch geografisch erweitert.

In Staaten, die weder die Konvention, noch das Protokoll unterzeichnet haben, ist der Schutz von Flüchtlingen nicht sicher gestellt. Flüchtlinge erhalten in diesen Staaten häufig keinen adäquaten Aufenthaltsstatus, werden nur vorübergehend geduldet oder sind in geschlossenen Flüchtlingslagern untergebracht und dort  Bedrohungen ihrer grundlegenden Menschenrechte ausgesetzt. In vielen Fällen haben sie keinen Zugang zu wichtigen, in der Genfer Flüchtlingskonvention verbürgten Rechten, wie beispielsweise der Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und Sozialleistungen.

Die Genfer Flüchtlingskonvention ist unverzichtbar

Mit dem Wandel der globalen Migrationsbewegungen und zunehmenden Flüchtlingszahlen wird die Relevanz der Konvention oft in Frage gestellt. Die Konvention stellt aber nach wie vor die beste Basis für den Flüchtlingsschutz dar, nicht zuletzt aufgrund der hohen Akzeptanz durch die vielen Unterzeichnerstaaten. So finden sich beispielsweise Passagen der GFK im deutschen Asylgesetz. Bisher hat die Konvention zum Schutz von Dutzenden Millionen Menschen in den verschiedensten Situationen beigetragen. Solange Menschen verfolgt werden, kann auf die Genfer Flüchtlingskonvention nicht verzichtet werden.

Trotzdem stellt sich die Frage, ob die Konvention angesichts neuartiger Fluchtursachen wie beispielsweise die Folgen des Klimawandels einen erweiterten Flüchtlingsbegriff braucht oder ob diesen Phänomenen mit Zusatzverträgen oder neuen Konventionen begegnet werden sollte.

Das Thema wird seit Jahrzehnten diskutiert, hat aber noch nicht zu internationalen Rechtsnormen geführt – ebenso wie bisher der Klimawandel selbst werden die von Greenpeace in einer Studie prognostizierte Zahl von 200 Millionen „Klimaflüchtlingen“ bis 2040 noch als Katastrophe ignoriert.

Klimawandel, Migration und Vertreibung – Die unterschätzte Katastrophe, Eine Studie im Auftrag von Greenpeace Deutschland zum Nachlesen.