Brief an Innenminister Renz: Abschiebestopp Afghanistan erforderlich

Pressemitteilung

21.05.2021

Abschiebestopp Afghanistan erforderlich – Schlechte Sicherheitslage droht nach Truppenabzug zu eskalieren

Flüchtlingsrat M-V schreibt im Vorfeld der Innenministerkonferenz an Innenminister Renz

Am 16.-18.06.2021 tagt die Innenministerkonferenz in Rust in Baden-Württemberg. Grundsätzlich muss dort nach Auffassung vieler Organisationen der Flüchtlingshilfe und der Menschenrechte bundesweit ein Abschiebestopp nach Afghanistan, ein humanitäres Bleiberecht für nur geduldete Afghan:innen und ein unbürokratisches Verfahren für den Familiennachzug aus der Gefahr in Afghanistan beschlossen werden.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat aus diesem Grund an den Innenminister Torsten Renz ein Schreiben gesandt, in dem er auf die schlechte Sicherheitslage infolge des Truppenabzugs, die dramatisch schlechte Wirtschaftslage und die Situation durch die Corona-Pandemie in Afghanistan hinweist. Das Schreiben finden Sie hier zum Download.

Laut dem stellvertretenden UN-Chef für humanitäre Hilfe hat sich die Zahl der Menschen in Not in Afghanistan von 9,4 Millionen Anfang 2020 auf 18,4 Millionen im Jahr 2021 verdoppelt – bei einer Bevölkerung von 40,4 Millionen. Im März 2021 befanden sich danach fast 17 Millionen Menschen in einer Krise oder einem Notstand der Ernährungssicherheit.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat bereits am 17. Dezember vergangenen Jahres geurteilt , dass angesichts der gravierenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Afghanistan nunmehr selbst alleinstehenden jungen gesunden und arbeitsfähigen Männern grundsätzlich ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK zuzusprechen ist, wenn keine besonderen begünstigenden Umstände vorliegen. Das Urteil sollte endlich bundesweit zu einem Abschiebestopp führen, so dass auch Afghan:innen in M-V einen Aufenthaltstitel erlangen können.

In Mecklenburg-Vorpommern hielten sich zum 31.12.2020 402 ausreisepflichtige Afghan:innen auf.

Hinweis: Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2015 acht afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan abgeschoben und hat sich bislang auch im Rahmen der Innenministerkonferenz stets dafür eingesetzt, dass es den Ländern freigestellt bleibt, ob sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, Personen über die drei Personengruppen Straftäter, Gefährder oder Identitätstäuscher hinaus abzuschieben. Wir gehen davon aus, dass es so bleibt, und merken zugleich an, dass auch Straftäter, Gefährder oder Identitätstäuscher Menschenrechte haben und dass deren Unversehrtheit von Leib und Leben gleichermaßen nicht gefährdet werden darf.