OVG Niedersachsen: In Griechenland anerkannte Flüchtlinge dürfen derzeit nicht dorthin rücküberstellt werden

Der Flüchtlingsrat M-V e.V. begrüßt die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte nicht nach Griechenland abgeschoben werden dürfen. Es bestehe für sie die ernsthafte Gefahr, dass sie dort ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) nicht befriedigen können. So erhalten Geflüchtete mit anerkanntem Asylstatus in Griechenland kaum
Unterstützung und der Zugang zu sozialen Leistungen und Unterbringungsmöglichkeiten wird erschwert.
 
Wir würden es begrüßen, wenn sich MV an dieser Rechtsprechung in vergleichbar gelagerten Fällen orientiert.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss den Entscheidungsstopp für diese Gruppe sofort beenden!