#meinherzgehörtmir – Gegen Zwangsverheiratung und Frühehen!

Pressemitteilung

24.11.2020

Auch in diesem Jahr beteiligt sich der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern wieder am bundesweiten Aktionstag am 25. November. Terres des Femmes hat für diesen Tag in diesem Jahr den Schwerpunkt „#meinherzgehörtmir – Gegen Zwangsverheiratung und Frühehen“ ausgerufen, um damit die Gesellschaft aufzurütteln und für  das Tema zu sensibilisieren.

 

Foto: Archiv | Aktion 2017

 

Der Flüchtlingsrat M-V will damit auch den betroffenen Mädchen und Frauen zeigen: „Ihr seid nicht alleine, gemeinsam setzen wir uns für ein freies und selbstbestimmtes Leben ein!“

In unsere Beratungsprojekte kommen hin und wieder Frauen und Mädchen, die von Zwangsheirat, von der Familie arrangierten Ehen betroffen sind. Selten, aber auch das kam vor, kommen auch betroffene Männer. Wir müssen dann Lösungen für Unterkunft und Zukunft dieser Menschen finden – und das unter der Bedingung prekärer Aufenthalte oder eingeschränkter Sozialleistungen.

Zwangsehen können dabei sowohl Fluchtursache als auch Fluchtfolge sein, etwa wenn die Familie Geld zum Überleben benötigt.

Der Flüchtlingsrat fordert gemeinsam mit Terres des Femmes:

  • Sensibilisierung von Behördenmitarbeiter*nnen, Lehrkräften, Schulsozialarbeiter*nnen und Polizeikräften, z.B. durch verpflichtende Fortbildungen
  • finanzielle Absicherung und den Ausbau der bestehenden spezialisierten Beratungsangebote und Schutzeinrichtungen
  • spezifische Notfallplätze in Schutzeinrichtungen, um eine unkomplizierte und rasche Aufnahme von Betroffenen zu ermöglichen
  • die Schließung der Lücken im Strafrecht: auch religiöse und soziale Zwangsverheiratungen müssen nach § 237 StGB strafbar sein.
  • ein Verbot der religiösen Voraustrauung auch für Volljährige sowie eine strafrechtliche Verfolgung einer Zuwiderhandlung. Religiöse Eheschließungen werden nicht vom Staat kontrolliert und begünstigen daher Zwangsehen.
  • eine aktualisierte bundesweite Studie über Ausmaß und Formen von Zwangsverheiratung und Frühehen in Deutschland
  • Erstellung von Handlungsleitfäden zur besseren Umsetzung des „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“ und Schulungen für MitarbeiterInnen von Behörden und Beratungsstellen

Die Forderungen von 16 Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern für ein „Recht auf Schutz vor Gewalt“ aus dem November 2017 bleiben aktuell.

Hintergrund:

Zwangsverheiratung und Frühehen – ein internationales Problem

Jährlich werden nach offiziellen Angaben von UNICEF weltweit 12 Millionen Mädchen unter 18 Jahren verheiratet, viele sind noch nicht einmal 16 Jahre alt. Insgesamt kann von derzeit 650 Millionen Frauen ausgegangen werden, die unter 18 Jahren verheiratet wurden. Die Folgen von Frühehen sind vielfältig: häusliche und sexualisierte Gewalt, gesundheitsgefährdende Teenagerschwangerschaften sowie massive soziale und ökonomische Abhängigkeit.

Auch Zwangsverheiratungen, also die Verheiratung gegen den Willen von einem oder beiden Ehepartnern, sind oft mit häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie Unterdrückung und Abhängigkeit der Betroffenen verknüpft. Die Folgen für die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen sind weitreichend.

Obwohl Zwangsverheiratung in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird und auch die Verheiratung Minderjähriger seit 2017 verboten ist, werden nach wie vor Mädchen und Frauen in Deutschland gegen ihren Willen verheiratet. Dies geschieht oft im Rahmen von traditionellen bzw. religiösen Zeremonien und hat für die Betroffenen dieselbe bindende Wirkung wie eine standesamtliche Trauung.