Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Mauretanierin stattgegeben, die in ihrem Heimatland von Versklavung bedroht ist. Die deutschen Gerichte hatten sich zuvor nicht genügend mit der Situation der Frau auseinandergesetzt, so das BVerfG in einem Beschluss. Bei einer neuen Entscheidung muss das Verwaltungsgericht Greifswald die Karlsruher Vorgaben beachten: dass die Frau einem Sklavenstamm angehört, obwohl Sklaverei geächtet ist, dass sie ohne jegliche Unterstützung, auch durch die Familie, von der sie verstoßen wurde, dass sie bei einer Abschiebung nach Mauretanien von extremer Armut, durch erneute Versklavung und durch Ausschluss aus der Gesellschaft in ihrer Existenz bedroht ist, das alles seien Gründe, die hätten geprüft werden müssen.
Jetzt muss das Verwaltungsgericht erneut über den ablehnenden Bescheid des Bundesamtes urteilen.
Das Urteil: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/09/rk20200925_2bvr085420.html