Mecklenburg-Vorpommern hatte bis zum 30. Juni 2020 laut BAMF 696 Erstanträge zu verzeichnen. Dabei handelt es sich zum Teil um Anträge hier geborener Kinder von anerkannten Flüchtlingen, so dass die reale Zuwanderung geringer ausfällt.
Bilanz von PRO ASYL zum Tag des Flüchtlings am 2. Oktober 2020
Anlässlich des bundesweiten Tags des Flüchtlings am morgigen 2. Oktober zieht PRO ASYL auf der Grundlage der Halbjahresstatistik 2020 ernüchtert Bilanz: Die Flüchtlingszahlen weltweit steigen, Krieg, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Ländern wie Syrien oder Afghanistan bestehen seit Jahren fort, doch in Deutschland ist gemessen an den Asylzugangszahlen von diesen erschütternden Zuständen wenig zu spüren.
Im ersten Halbjahr 2020 ging die Zahl der Asylsuchenden erneut deutlich zurück: Mit gerade mal 47.300 Asylerstanträgen wurden bis Mitte des Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum über 35% weniger Anträge registriert (Quelle: BAMF). Da mehr als ein Viertel dieser Anträge für hier geborene Kinder gestellt wurde, lag der reale Zuzug neuer Asylsuchender im ersten Halbjahr bei nur rund 35.000. Geringere Zugangszahlen gab es hierzulande zuletzt 2012.
In Deutschland sind erhebliche humanitäre Aufnahmekapazitäten frei. Deutschland wäre in der Lage zu einer großzügigen Aufnahme aus Moria. Zahlreiche Kommunen und Bundesländer haben Aufnahmebereitschaft signalisiert, werden jedoch von der Bundesregierung, vor allem von Bundesinnenminister Seehofer ausgebremst. Dessen auf Kosten der Menschenrechte gebetsmühlenartig wiederholter Verweis auf eine europäische Lösung ist schäbig. Das Einzige, worauf Europa sich zusehends zu einigen scheint ist, den Weg zum Recht auf Asyl zu versperren. Kein Land nimmt in nennenswerter Anzahl Menschen von den griechischen Inseln auf – auch nicht Deutschland. Tausende werden ihrem Schicksal ohne Perspektive überlassen.
PRO ASYL erneuert die Forderung nach Aufnahme aller Schutzsuchenden von den griechischen Inseln, vor allem in Deutschland. Es ist beschämend und inakzeptabel, dass Europa immer mehr die Grenzen dicht macht und selbst minimale humanitäre Spielräume versperrt werden.
Zu den Halbjahreszahlen 2020 im Einzelnen
Die Hauptherkunftsländer in Deutschland waren auch in der ersten Jahreshälfte 2020 Syrien, Irak, Afghanistan, Türkei und Iran, wobei allein Syrien mehr als 28% der Erstanträge neu eingereister Asylsuchender ausmachte.
Obwohl sich die Lage in den Hauptherkunftsländern kaum bessert, erteilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) neu einreisenden Asylsuchenden immer seltener Flüchtlingsschutz. Zwar machen Flüchtlingsanerkennungen in der offiziellen Statistik mit 19.700 mehr als doppelt so viel wie die Gewährung subsidiären internationalen Schutzes (9.100) aus. Allerdings sind fast 15.500 davon auf das so genannte Familienasyl zurückzuführen, insbesondere weil sich der Status von hier geborenen Kindern anerkannter Flüchtlinge vom Status ihrer Eltern ableitet. Auch über den Familiennachzug nach Deutschland eingereiste Menschen (z.B. Ehegatt*innen), die trotz Aufenthaltstitel zur Statusklärung Familienasyl beantragen, finden sich darunter (Quelle: BT-Drucksache 19/22023).
Bei Syrien wird dies besonders deutlich: Nur rund 3% sind eigenständige GFK-Anerkennungen, 97% sind abgeleitet. Auch Menschen aus Eritrea – die wie Syrer*innen bis zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte zu fast 100% als Flüchtlinge anerkannt wurden – sind in gleichem Maße von dieser Praxis betroffen. Auch bei ihnen leiten sich 97% der Flüchtlingsanerkennungen von anerkannten Familienangehörigen ab. Das heißt: Neu Eingereiste erhalten i.d.R. maximal den subsidiären Schutz, wodurch sie keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug haben und noch länger auf ihre Angehörigen warten müssen, als die oftmals schon viele Jahre wartenden Menschen mit Flüchtlingsanerkennung. Auch Geflüchtete aus dem Irak (94% der Flüchtlingsanerkennungen sind abgeleitet) und aus Afghanistan (72%) sind überproportional stark von dieser Praxis betroffen.
BAMF lehnt tausendfach zu Unrecht ab
Ablehnungsbescheide des Bundesamts werden zu Tausenden durch die Verwaltungsgerichte korrigiert – ohne dass die Behörde daraus Lehren für ihre Entscheidungspraxis zieht. Nachdem die Aufhebungsquote bei inhaltlichen Überprüfungen der BAMF-Bescheide durch die Gerichte in den letzten Jahren gesunken ist, stieg sie im laufenden Jahr wieder auf 30% an. Das bedeutet, dass fast ein Drittel der inhaltlich überprüften BAMF-Bescheide rechtswidrig waren. Besonders hoch war die Fehlerquote bei Afghanistan: Hier hoben die Gerichte mit 55% mehr als jede zweite Entscheidung auf.
Entscheidungen zu Somalia wurden in fast der Hälfte aller Fälle (48%) aufgehoben, zum Iran in 40% der Fälle, Ebenfalls sehr hohe gerichtliche Aufhebungsquoten weisen Eritrea (39%), die Türkei, der Irak (je 28%) und Syrien (27%) auf – auch vor Gericht erfolgreiche Syrer*innen erhielten in fast der Hälfte der inhaltlich geprüften Fälle (46%) die Anerkennung als Flüchtling.
Angesichts immer noch fast 230.000 anhängigen Asylklageverfahren dauern Gerichtsverfahren im Durchschnitt 22 Monate, also annähernd zwei Jahre, in manchen Fällen sogar weit darüber. Eine unerträglich lange Zeit, in denen die Betroffenen in Unsicherheit leben müssen, ihre Zukunft nicht planen können und von den Angehörigen getrennt sind, sofern diese im Herkunftsland verbleiben mussten.