Geflüchtete als Erntehilfe – bis Ende Oktober, und dann?

Flüchtlinge, Gestattete und Geduldete können jetzt auch bei formal nicht bestehendem Arbeitsmarktzugang in der Landwirtschaft arbeiten. Die Globalzustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die mit dem BMAS abgesprochen ist, veröffentlichen wir hier: Globalzustimmung-BA.

Die Zustimmung erfolgt unter der Bedingung, dass Mindestlohn gezahlt wird, bis zum 31.10.2020.

Danach soll alles wieder sein wie vor Corona. Wir appellieren an den Gesetzgeber, allen Menschen das Recht auf Arbeit zuzugestehen.