Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat am 17. März 2020 einen zunächst bis 15. April 2020 befristeten, weitreichenden Einreisestopp für Reisen aus Drittstaaten aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie angeordnet.
Die deutschen Visastellen in der Türkei sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
Der externe Dienstleister iDATA vergibt nur noch in akuten, von den Visastellen vorgegebenen Ausnahmefällen Termine.
Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an das iDATA-Callcenter unter 0 850 460 8493 (Ausland: +90 212 970 8493).
Neue Visaanträge zum Familiennachzug werden aktuell nicht angenommen, Termine hierfür können nicht gebucht werden.
Syrische Staatsangehörige können weiterhin die Webseite von iDATA für den Familiennachzug von syrischen Staatsangehörigen für die Registrierung nutzen.
Gleiches gilt für die Webseite des Auswärtigen Amts zur Registrierung für den Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten.
Bitte beachten Sie, dass nur die Registrierung möglich ist. Eine Terminvergabe erfolgt bis auf Weiteres nicht. Es kann derzeit auch nicht mitgeteilt werden, wann dies wieder aufgenommen wird.
Entsprechende Anfragen können nicht beantwortet werden und werden daher gelöscht.
Gegebenenfalls gültige Anordnungen der türkischen Behörden zur Ausreise aus der Türkei sind zu beachten. Allgemeine Reisehinweise können auch den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts entnommen werden, aber nicht zu türkischen Regelungen.
Aufgrund der aktuellen Situation gilt für die Visastelle für nicht-türkische Staatsangehörige am Deutschen Generalkonsulat Istanbul bis auf weiteres Folgendes:
- Alle bisher vergebenen Termine sind abgesagt. Die Vereinbarung von neuen Terminen ist bis auf die oben genannte Regelung bis auf weiteres nicht möglich. Eine Regelung bezüglich der abgesagten Termine besteht noch nicht.
- Bereits gestellte Visumanträge werden im Rahmen der (eingeschränkten) Kapazitäten weiterbearbeitet. Visa werden jedoch ggf. erst nach Aufhebung des o.g. Einreisestopps erteilt. Bei Bedarf werden Sie von den Visastellen kontaktiert.
- Die persönliche Einreichung von nachgeforderten Unterlagen ist nicht mehr möglich. Bitte übersenden Sie nachgeforderte Unterlagen z.B. als pdf per E-Mail. Sollten ausdrücklich Originalunterlagen verlangt worden seien, nutzen Sie für die Übersendung die bekannten Kurierdienste. Falls Sie die Dokumente persönlich einreichen möchten, räumt die Stelle auf Nachfrage eine längere Frist zur Vorlage ein, damit Sie nach Wiederaufnahme des regulären Dienstbetriebs dies vornehmen können. In diesen Fällen senden bitte eine E-Mail mit dem Aktenzeichen und der Bitte um Fristverlängerung. Diese gelte damit automatisch als gewährt. Es erfolgen allerdings aufgrund der aktuellen Situation keine Eingangsbestätigungen.
- Sofern Sie bereits im Besitz eines gültigen Visums sind, kann die Auslandsvertretung die Gültigkeit des Visums nicht mehr ändern. Es ist lediglich möglich, zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag zu stellen. Die Nichtnutzung wird beim Neuantrag nicht negativ bewertet.
- Eine Erstattung der Visumgebühr oder der bei dem externen Dienstleister iDATA entrichteten Servicegebühr erfolgt nicht, da es sich um eine Bearbeitungsgebühr handelt.
- Antragsteller, die sich in Deutschland befinden und zurück in die Türkei reisen möchten, sollten dazu mit ihrer Fluggesellschaft und der für sie zuständigen türkischen Auslandsvertretung in Deutschland in Kontakt treten.
- Antragsteller, die bei der Visumbeantragung Ihren Pass eingereicht haben, können sich diesen wieder aushändigen lassen. Senden Sie uns bitte hierfür eine E-Mail mit Angabe des vollen Namens, des Geburtsdatums, des Aktenzeichens, der Aufforderung, den Pass zurückzusenden und einer aktuellen Anschrift in der Türkei. Es erfolgt dann innerhalb weniger Tage die Übersendung per Nachnahme mit versichertem Versand von UPS. Die UPS-Gebühren hierfür sind vom Antragsteller zu tragen. Das Versandrisiko liegt beim Antragsteller.
Die Visa-Stelle bittet um Verständnis, dass sie aufgrund der aktuellen Situation auch ihren Informationsservice per e-Mail deutlich einschränken muss.
Dies betrifft im Einzelnen:
- Sachstandsanfragen: Diese können derzeit nicht individuell beantwortet werden und werden gelöscht.
- Allgemeine Anfragen zum Verfahren und zu Unterlagen: Diese können derzeit nicht individuell beantwortet werden und werden gelöscht. Auf der Webseite finden Sie ein Merkblatt, mit dem die meisten Anfragen geklärt werden können.https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/2170670
Darüber hinaus berate die Internationale Organisation für Migration (IOM) Familienangehörige von Schutzberechtigten weiter bezüglich Visa zum Familiennachzug. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem o.g. Merkblatt, so die Visa-Stelle. Dieser Hinweis läuft jedoch ins Leere, da IOM die individuelle Beratung vorerst eingestellt hat. Mehr Informationen: http://germany.iom.int/de
- Eingangsbestätigungen für nachgereichte Unterlagen: Diese können nicht erfolgen, entsprechende Anfragen werden unbearbeitet gelöscht.
Auf der Webseite informiert die Visa-Stelle über den aktuellen Stand. Bitte informieren Sie sich hier regelmäßig neu: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/-/2319090