Pressemitteilung
„Jeder hat das Recht, ein ruhiges Leben zu leben.“ sagt Waseem aus Schwerin, der mit 16 allein aus Syrien fliehen musste. Grenzbeamte schossen auf ihn, oder griffen ihn mit Tränengas an. Zu Fuß, mit dem Schlauchboot, schwimmend und versteckt im Kleinlaster… Immer war seine Hoffnung, sich „selbst in Sicherheit zu bringen und dann den Rest meiner Familie nachzuholen.“
Seine Geschichte macht deutlich: Jugendliche, die während der Aussetzung des Familiennachzugs zu Geflüchteten mit subsidiärem Schutz volljährig geworden sind, sind von der grausamen Gesetzgebung besonders hart betroffen.
Rund 50 Organisationen und Initiativen, darunter der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. haben den Aufruf zu Aktionstagen am 1.oder 2. Februar 2018 unterzeichnet.
Hintergrund und Auslöser für die Protesttage Anfang Februar ist die vor einem Jahr am 1. Februar 2018 mehrheitlich getroffene Entscheidung der Regierungskoalition, den Familiennachzug für subsidiär Geschützte weiterhin auszusetzen und eine Neuregelung auf den Weg zu bringen. Das am 15. Juni 2018 beschlossene Familiennachzugsneuregelungsgesetz‘ besagt, dass aus den Visumsanträgen von Familienangehörigen von Geflüchteten mit subsidiärem Schutzstatus 1000 Personen pro Monat ausgewählt werden sollen, die als „humanitäre Fälle“ einreisen dürfen. Damit wurde aus dem Recht auf Familiennachzug nach Ansicht der Unterzeichner ein willkürliches Gnadenrecht.
Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen: Das Antragsverfahren ist kompliziert und mehrstufig und die beteiligten Behörden bearbeiten die Anträge so langsam, dass noch nicht einmal diese 1000 Menschen pro Monat einreisen können. Bis Ende Dezember wurden nur 2612 Visa ausgegeben. Möglich gewesen wären 5.000. Das entlarvt das Gesetz als Instrument, um Familiennachzug zu verhindern.
Nach dem Grundgesetz Artikel 6 stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Zugleich verhindern Gesetze und bürokratische Hürden für viele Familien ihr Zusammenleben, zum Beispiel indem für den Familiennachzug Dokumente verlangt werden, die Flüchtlinge aus vielen Ländern nicht beschaffen können.
„Mit einer Demonstration in Berlin am 2. Februar und dezentralen Aktionen in anderen Städten Deutschlands am 1. und 2. Februar wollen wir zeigen, dass wir weiter gemeinsam protestieren werden, bis Grund- und Menschenrechte endlich für alle gelten.“, so der Aufruf.