Weitere Barrieren statt Spurwechsel – Kritik am vorgelegten Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Pressemitteilung

29.11.2018

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern übt heftige Kritik am vom Bundesinnenministerium vorgelegten Referent*innen-Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), da er die im Oktober von der Bundesregierung im „Eckpunktepapier zur Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten“ formulierten Ziele verfehlt. Darin war u.a. das Ziel erklärt worden, „die inländischen Potenziale zu heben und zu sichern“. Das Eckpunktepapier führte dabei ausdrücklich auch „Personen mit Fluchthintergrund“ auf.  Zudem sollte die bundeseinheitliche Umsetzung der sog. „3+2-Regelung“, also der Möglichkeit für ausreisepflichtige Geflüchtete über die Ausbildung ein Bleiberecht zu erlangen, verwirklicht und die Einbeziehung von Helfer*innen-Ausbildungen in diese Reglung umgesetzt werden.

Die im Referentenentwurf der Bundesregierung vom 26.11.2018 vorgeschlagenen rechtlichen Regelungen konterkarieren alle Bemühungen, Rechtssicherheit für geduldete Ausländer*innen herzustellen. Der Ausreisedruck auf diese Menschen wird erhöht und der Arbeitsmarkt für diesen Personenkreis versperrt. Statt „inländische Potenziale zu heben“ sieht der nun vorgelegte Referentenentwurf für Geflüchtete zahlreiche Verschärfungen vor.  Gemeinsam mit vielen anderen Verbänden legt er eine Stellungnahme vor.

Nach Auffassung des Flüchtlingsrats wird mit den geplanten gesetzlichen Änderungen weder Rechtssicherheit noch Klarheit geschaffen. Anstelle einer notwendigen Aufenthaltserlaubnis bleibt es lediglich bei einer Duldung für ausreisepflichtige Menschen in Ausbildung.

Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, soll der Anspruch auf die Ausbildung nicht mehr uneingeschränkt bestehen. Der Willkür sind damit aus Sicht des Flüchtlingsrats M-V und vieler anderer Verbände Tür und Tor geöffnet. Unbegleitete minderjährige Jugendliche aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ sollen selbst dann einem kategorischen Beschäftigungsverbot unterliegen, wenn sie nie einen Asylantrag gestellt oder den Antrag vor der Entscheidung zurückgenommen haben. „Letzteres entscheiden aber nach Kinder- und Jugendhilferecht in Verbindung mit dem Asylrecht die Vormünder. Den Kindern oder Jugendlichen kann hier kein Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden. Ihnen würde durch die Neuregelung der weitere Bildungsweg versperrt und jegliche Entwicklungsmöglichkeiten verbaut werden. Hier muss dringend nachgebessert werden“, erklärt Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern.

Weiterhin kritisiert der Flüchtlingsrat die sog. „Beschäftigungsduldung“, die für Geduldete unter viel zu restriktiven Voraussetzungen einen prekären Aufenthalt ermöglicht, der jedoch erst frühestens nach zwei Jahren Bewährungszeit zu einer Aufenthaltserlaubnis führen soll.

Auch für Menschen, die bereits während des Asylverfahrens eine Ausbildung aufgenommen haben, die dann aber auf Grund der Dublin-Verordnung in ein anderes EU-Land überstellt werden sollen, bietet der Gesetzentwurf keine Lösung. „Es kann keineswegs im öffentlichen Interesse sein, dass Menschen, die bereits deutsch gelernt, einen Schulabschluss erworben und einen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, nach jahrelangem Aufenthalt aufgefordert werden, in einem anderen europäischen Land wieder von vorne anzufangen“, konstatiert Seemann-Katz.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern fordert, mit der Einführung eines Einwanderungsrechts eine generelle Schlussstrichregelung für diejenigen Geflüchteten zu verknüpfen, die bereits in Deutschland leben, und auf kleinkarierte Restriktionen zu verzichten. Wer hier in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat, sollte auch in Deutschland leben und arbeiten dürfen.

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